Die meisten Länder wollen Karfreitag-Tanzverbot nicht lockern

Feiertagsstimmung oder stille Nacht? Während Hamburg das Tanzverbot am Karfreitag lockert, bleiben andere Bundesländer streng. Wo die umfassendste Regelung gilt.

Nach der Lockerung des sogenannten Tanzverbots am Karfreitag in Hamburg sind in den meisten anderen Bundesländern keine Änderungen geplant. Das geht aus einer Umfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) unter den Landesregierungen hervor. „Das Tanzverbot am Karfreitag ist nach wie vor zeitgemäß“, teilte etwa das baden-württembergische Innenministerium mit. Lediglich aus Hessen hieß es, das dortige Feiertagsgesetz werde derzeit neu bewertet. Welche Regelungen überarbeitet werden müssten, stehe jedoch noch nicht fest.

Der rot-grüne Hamburger Senat hatte vergangene Woche das Tanzverbot am Karfreitag gelockert. Die Zeit der Feiertagsruhe dauert demnach in der Hansestadt nur noch von 5.00 Uhr morgens bis 24.00 Uhr. Die Regelung wurde damit von 24 auf 19 Stunden verkürzt. Bisher musste in Hamburg am Karfreitag schon ab 2.00 Uhr Stille herrschen – bis 2.00 Uhr am Karsamstag. Die Neuregelung des „stillen Feiertags“, an dem Christen an das Leiden und Sterben Jesu erinnern, erfolgte laut Senat in Abstimmung mit evangelischer und katholischer Kirche.

Die Beschränkungen am Karfreitag sind in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich ausgeprägt. Die strengste Vorschrift hat derzeit Rheinland-Pfalz. Dort sind von Gründonnerstag 4.00 Uhr bis Ostersonntag 16.00 Uhr, also 84 Stunden lang, öffentliche Tanzveranstaltungen verboten. Die liberalste Regelung gilt dagegen in Bremen. Dort darf nur am Karfreitag zwischen 6.00 und 21.00 Uhr, also 15 Stunden lang nicht getanzt werden. Der Stadtstaat hatte bereits 2013 sein Verbot gelockert und damit auf eine Petition reagiert. In vielen Bundesländern sind während der Tage vor Ostern in einem bestimmten Zeitraum auch Sportveranstaltungen und die öffentliche Aufführung bestimmter Filme untersagt.