Artikel teilen:

Jugendquote, Doppelhaushalt, Gewaltschutz

Die wichtigsten Beschlüsse der Landessynode im Überblick:

Das Gewaltschutzgesetz von 2020 wurde verschärft. Künftig müssen alle Beschäftigten und viele Ehrenamtliche zum Beginn ihrer Tätigkeit und dann alle fünf Jahre erweiterte Führungszeugnisse vorlegen. Dort sind unter anderem mögliche Sexualdelikte dokumentiert. Es werden mehr Delikte erfasst als im normalen Führungszeugnis. Damit kann auch nachgewiesen werden, dass keine Vorstrafen vorliegen. Der Schutz vor sexualisierter Gewalt soll mit der Neuregelung verbessert werden.

Im Kirchenparlament sollen künftig junge Menschen stärker in Entscheidungen einbezogen werden. Dazu wird ab 2027 eine Jugendquote eingeführt. Dann sollen mindestens 14 der 108 Synodalen bei der Entscheidung über ihre Entsendung jünger als 27 Jahre alt sein. Zwölf von ihnen werden in den Kirchenkreisen gewählt, zwei werden wie bisher berufen.

#Antisemitismus

Die Synode verurteilte die Zunahme antisemitischer Angriffe und betonte die Solidarität der Landeskirche „mit Politikerinnen und Politikern und weiteren demokratisch Handelnden, die unermüdlich gegen Antisemitismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit eintreten“.

Für die kommenden beiden Jahre wurde ein Doppelhaushalt mit einem Umfang von rund 486 Millionen Euro für 2026 und rund 489 Millionen Euro für 2027 beschlossen. In beiden Jahren werden je 100.000 Euro für einen Flüchtlingsfonds zur Verfügung gestellt, die gegebenenfalls aus einem anderen Fonds verdoppelt werden können.