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Diakonie Hamburg: Missachtung der Kinderrechte bei Geflüchteten

Die Diakonie Hamburg fordert die Einhaltung der Kinderrechte geflüchteter Minderjähriger. Ihre Rechte „etwa auf Schutz, Förderung und Teilhabe“ seien „angesichts oft restriktiver Maßnahmen in der Migrationspolitik, teils mangelhafter Standards in der Unterbringung und Versorgungslücken in der Jugendhilfe“ gefährdet, teilte das Diakonische Werk Hamburg anlässlich des Weltkindertages (Donnerstag) mit.

Laut Diakonie Hamburg werden unbegleitete minderjährige Geflüchtete „häufig ohne die nötige Betreuung untergebracht, ihr Alter wird fehleingeschätzt, Vormundschaften fehlen und der Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung wird massiv erschwert“.

Die Diakonie kritisierte weiter, Abschiebungen von geflüchteten Familien aus Hamburg ließen sich mit dem Kindeswohlvorrang aus Artikel 3 der Kinderrechtskonvention oftmals nicht vereinbaren. Sie mahnte: „Nächtliche Abholungen, Familientrennungen und das Miterleben von Gewalt im Abschiebungsprozess sind traumatisierende Erlebnisse für Kinder und Jugendliche.“

Geflüchtete Minderjährige würden mit ihren Familien in Hamburg oft „in Sammelunterkünften auf engstem Raum“ leben, hieß es weiter. Es fehlten Rückzugsmöglichkeiten, Räume zum Lernen und Spielen, zum Ruhen und Schlafen. „Das sind emotionale Belastungen für junge Menschen, die ihre Entwicklung nachhaltig negativ beeinflussen“, so die Diakonie. Kinder, die unter solchen Bedingungen aufwachsen, entwickelten vermehrt posttraumatische Belastungsstörungen, Angststörungen und Depressionen. Laut der Kinderrechtskonvention hätten Kinder das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, auf Gesundheit und Bildung.

„Migrationspolitische Maßnahmen in Hamburg sollten mit einem zentralen Fokus auf die Einhaltung von Kinderrechten konsequent überprüft und verändert werden“, forderte Annika Woydack, Landespastorin und Vorstandsvorsitzende der Diakonie Hamburg. Kinder hätten „spezielle Bedürfnisse“ und seien „besonders vulnerabel“. Sie bedürften daher „eines außerordentlichen Schutzes“, erklärte Woydack.

Haiko Hörnicke, Leiter des Arbeitsbereichs Migration und Internationales der Diakonie Hamburg, erklärte, geflüchtete Familien sollten „nicht mehr verpflichtend in Sammelunterkünften leben müssen“. Zudem sollte auch im Abschiebevollzug „das Kindeswohl Vorrang haben“.

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde 1989 verabschiedet, seit 1992 ist sie in Deutschland verbindlich. Die Konvention ist auch in Hamburgs Verfassung verankert und gilt für alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren.