Diakonie fordert klare rechtliche Regeln für Offenen Ganztag in NRW

Die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe kritisiert die Regelungen für den Offenen Ganztag an Grundschulen in NRW als unzureichend. Statt klare Vorgaben für die außerunterrichtlichen Angebote in einem Ausführungsgesetz zu machen, habe die Landesregierung in der vergangenen Woche beschlossen, vorerst nur „Fachliche Grundlagen“ festzulegen, kritisierte Kirsten Schwenke, Vorständin der Diakonie RWL am Montag in Düsseldorf. Die Pläne für ein Ausführungsgesetz, das den Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 regeln sollte, seien auf Eis gelegt.

Hoffnungen auf bessere Rahmenbedingungen für einen qualitativ guten Ganztag seien hinfällig, kritisierte Schwenke. Auch weiterhin werde es keine Vorgaben hinsichtlich Raumausstattung, Personalschlüssel, Gruppengrößen, Qualifizierung der Mitarbeiter und der Ernährungsstandards geben. Das 2022 im NRW-Koalitionsvertrag von CDU und Grünen formulierte Ziel, Mindeststandards zu entwickeln, werde nicht umgesetzt. Pauschal erhielten dann alle am 1. August 2026 bestehenden außerunterrichtlichen Angebote an der Offenen Ganztagsschule (OGS) eine Betriebserlaubnis nach Paragraf 45 des Sozialgesetzbuches VIII, erläuterte Schwenke. Konkretere Aussagen zur künftigen Finanzierung würden nicht getroffen.

Die Diakonie RWL erinnerte an unbearbeitete Problemfelder wie etwa Beschäftigung in Teilzeitstellen mit niedriger Wochenstundenzahl, Beschäftigung gering qualifizierten Personals, niedrige Entlohnung und eine damit einhergehende überdurchschnittliche Personalfluktuation. Die Qualität der außerunterrichtlichen Ganztagsangebote an Grundschulen werde auch künftig von den freiwilligen Leistungen der einzelnen Kommunen abhängen.

Mit dem im Jahr 2021 verabschiedeten „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ sind die Bundesländer aufgefordert, die Umsetzung des Rechtsanspruchs zu regeln. In NRW war noch Ende vergangenen Jahres seitens des Schul- und des Familienministeriums für Januar 2024 ein erster Referentenentwurf für ein Ausführungsgesetz angekündigt worden.

Der Diakonie zufolge hatte die Landesregierung auch einen Expertenbeirat eingesetzt und ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Doch diese Aktivitäten erwiesen sich mittlerweile als obsolet, kritisierte die Diakonie.

Die SPD-Fraktion im Landtag kündigte an, eine Sondersitzung im Schul- und Bildungsausschuss zu dem Thema zu beantragen, die noch vor den Osterferien stattfinden soll.