DGB Bayern lehnt längere Arbeitszeit ab und startet Online-Kampagne

Eine klare Absage hat der DGB Bayern den Forderungen nach längerer Lebensarbeitszeit erteilt. „Arbeitszeitverlängerung führt zu keiner einzigen Fachkraft mehr“, sagte der Vorsitzende Bernhard Stiedl am Donnerstag laut Mitteilung bei einer Pressekonferenz in München. Als Zeichen gegen die „abstrusen Vorschläge“ aus Politik und Wirtschaft starte der DGB Bayern deshalb die Online-Kampagne „Arbeitszeit neu gestalten“. In den kommenden Monaten würden dabei Themen wie Arbeits- und Gesundheitsschutz, unbezahlte Überstunden, Sorgearbeit und Gleichstellung sowie „der Kontrast zwischen den Wünschen der Beschäftigten und der Realität“ beleuchtet, hieß es weiter.

Längere Lebensarbeitszeit löse die aktuellen Herausforderungen nicht, sondern führe „noch mehr Fachkräfte in die Burnout-Klinik oder gleich in die Erwerbsminderungsrente“, erklärte Stiedl. Arbeits- und Gesundheitsschutz werde „in viel zu vielen Unternehmen kleingeschrieben“, ergänzte die stellvertretende Vorsitzende des DGB Bayern, Verena Di Pasquale, laut Mitteilung. Besonders mit Blick auf Frauen seien „flexible und mitbestimmte Arbeitszeiten“ ein Mittel zur Fachkräftesicherung. „Laut Bundesagentur für Arbeit liegt das größte Fachkräftepotenzial Bayerns bei den Frauen“, sagte Di Pasquale. Dennoch sei die Arbeitszeit nach wie vor ungleich auf die Geschlechter verteilt.

Laut DGB Bayern hatten 2022 in Bayern 49 Prozent aller Frauen im erwerbsfähigen Alter in Teilzeit gearbeitet – bei den Männern lag der Anteil bei neun Prozent. Bei der unbezahlten Sorgearbeit seien die Verhältnisse umgekehrt. Es brauche deshalb „moderne Arbeitszeitmodelle, mit denen sich Erwerbs- und Sorgearbeit vereinbaren und gerecht verteilen lassen“, sagte Di Pasquale.

Entscheidend müsse sein, was die Beschäftigten wollten, erklärte ihr Kollege Stiedl: „Für uns ist klar: Arbeit muss zum Leben passen und nicht umgekehrt.“ Passgenaue Lösungen im Sinne der Beschäftigten könnten eine Verkürzung und Flexibilisierung der Arbeitszeit beinhalten sowie Langzeitkonten und Altersteilzeitregelungen. (00/2804/19.09.2024)