Am Freitag startete der zweite deutsche Abschiebeflug nach Afghanistan seit der Machtübernahme der Taliban. Bundesinnenminister Dobrindt sieht sich auf gutem Weg, Menschenrechtler sind entsetzt.
Deutschland schiebt erstmals unter der schwarz-roten Bundesregierung afghanische Straftäter in ihr Heimatland ab. Am Freitag startete in Leipzig ein Flug mit 81 vollziehbar ausreisepflichtigen afghanischen Männern an Bord in Richtung der afghanischen Hauptstadt Kabul, wie das Bundesinnenministerium mitteilte. Die Bundesregierung habe die zuständigen Bundesländer bei der Organisation des Flugs unterstützt. Auch Katar habe dabei geholfen.
Nach dreijährigem Abschiebestopp infolge der Machtübernahme der Taliban war Ende August 2024 unter der damaligen Ampel-Regierung erstmals wieder ein Abschiebeflug nach Afghanistan durchgeführt worden. Damals waren 28 verurteilte Straftäter an Bord. Seitdem hatte es keine weiteren Flüge gegeben. CDU, CSU und SPD vereinbarten in ihrem Koalitionsvertrag, Menschen nach Afghanistan und Syrien abschieben zu wollen, zunächst Straftäter und Gefährder.
“Es ist gelungen, einen weiteren Abschiebeflug mit Straftätern nach Afghanistan zu organisieren”, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Damit werde ein weiterer Teil des Politikwechsels umgesetzt. “Abschiebungen nach Afghanistan müssen auch zukünftig gesichert stattfinden können. Es gibt kein Aufenthaltsrecht für schwere Straftäter in unserem Land”, so Dobrindt.
Pro Asyl und Amnesty International kritisierten die erneute Abschiebung von Straftätern nach Afghanistan. “Abschiebungen nach Afghanistan sind ein eklatanter Verstoß gegen das Völkerrecht, denn die Taliban herrschen dort mit brutaler Gewalt wie Auspeitschungen und Hinrichtungen für Verstöße gegen ihre Sittenregeln”, sagte die rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl, Wiebke Judith. Auch sei die humanitäre Situation katastrophal.
Die Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland, Julia Duchrow, sagte, außergerichtliche Hinrichtungen, Verschwindenlassen und Folter seien in Afghanistan an der Tagesordnung. Niemand, auch nicht ein Straftäter, verdiene eine öffentliche Hinrichtung, Folter oder den Tod. “Menschenrechte gelten entweder für alle Menschen oder für niemanden.”