Deutlich mehr Wohngeldbezieher in NRW

In Nordrhein-Westfalen ist die Zahl der Wohngeldempfänger deutlich gestiegen. Ende vergangenen Jahres bezogen 300.380 Haushalte Wohngeld. Das waren 129.405 beziehungsweise 75,7 Prozent mehr als Ende 2022 mit 170.975 Haushalten, wie die statistische Landesbehörde IT.NRW am Montag in Düsseldorf mitteilte. Damit sei nach Inkrafttreten des „Wohngeld Plus Gesetzes“ zum 1. Januar 2023 der höchste Stand seit der Sozialreform „Hartz IV“ im Jahr 2005 mit 181.485 bezugsberechtigten Haushalten erreicht worden.

Im vergangenen Jahr bezogen nach Angaben der Statistiker 3,4 Prozent aller privaten Hauptwohnsitzhaushalte in NRW Wohngeld. Im Vorjahr waren dies noch zwei Prozent. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag bei 319 Euro und war damit um 114 Euro beziehungsweise 55,6 Prozent höher als ein Jahr zuvor (2022: 205 Euro).

Bei 292.410 (97,3 Prozent) der NRW-Haushalte mit Wohngeldbezug handelte es sich um sogenannte reine Wohngeldhaushalte, bei denen alle Haushaltsmitglieder wohngeldberechtigt waren (2022: 164.190). Neben den reinen Wohngeldhaushalten gibt es auch einen deutlich kleineren Anteil Mischhaushalte, in denen Wohngeldberechtigte mit Personen zusammenleben, die nicht wohngeldberechtigt sind, wie die Behörde erläuterte. Ende 2023 erhielten in NRW insgesamt 7.970 solcher Mischhaushalte Wohngeld (2022: 6.780).

Zum Jahresende 2023 bekamen in NRW 274.235 reine Wohngeldhaushalte (93,8 Prozent) das Wohngeld in Form eines Mietzuschusses. Mit 18.175 Haushalten beziehungsweise einem Anteil von 6,2 Prozent war der Anteil der betroffenen Haus- oder Wohnungseigentümer deutlich kleiner.

Sowohl der durchschnittlich gezahlte Mietzuschuss als auch der sogenannte Lastenzuschuss für Wohnungseigentümer, die in ihrer eigenen Immobilie leben, ist gestiegen, wie die Statistiker erklärten. Der Durchschnittsbetrag für den Mietzuschuss belief sich demnach im Jahr 2023 auf 317 Euro (2022: 203 Euro). Der durchschnittlich gezahlte Lastenzuschuss stieg auf 370 Euro von 260 Euro im Jahr 2022. Die Höhe des Wohngeldanspruchs hängt von der Höhe des Einkommens, der zuschussfähigen Miete oder Belastung und der Zahl der Haushaltsmitglieder ab.

Wohngeld können einkommensschwächere Haushalte zur Finanzierung eines angemessenen Wohnraums beantragen, wenn sie über ein eigenes Einkommen verfügen und durch das Wohngeld der Bezug von Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder SGB XII (Grundsicherung/Bürgergeld/Sozialhilfe) vermieden werden kann. Zum 1. Januar 2023 trat das „Wohngeld-Plus-Gesetz“ in Kraft, das sowohl auf eine Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten als auch auf eine Erhöhung des durchschnittlichen Wohngeldanspruchs – unter anderem durch die Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente – zielte.