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Datenschutzbeauftragter bremst Erwartungen an Videoüberwachung

Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann hat Kommunen vor überzogenen Hoffnungen in den Nutzen von Überwachungskameras gewarnt. Ein immenser Effekt der Technik beim Kampf gegen Vandalismus und illegale Müllentsorgung sei in der Regel nicht zu beobachten, sagte er am Mittwoch in Mainz. Beispielhaft sei ein aufwendig geplantes, auch von seiner Behörde begleitetes Pilotprojekt in Ludwigshafen mit einer in einem Fahrzeug montierten mobilen Kamera: „Die Videoüberwachung hat nicht dazu geführt, dass Müllablagerungen wesentlich abgenommen haben.“ In sechs Monaten sei auch nur ein einziges Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden, weil in einem Einzelfall das Autokennzeichen eines Verursachers zu erkennen gewesen sei.

Das Büro des Datenschutzbeauftragten hat Kugelmanns Angaben zufolge im vergangenen Jahr so viele Beschwerden wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Datenschutzverstöße bearbeitet wie noch nie zuvor. Genau 1.111 Fälle seien registriert worden. So hatte Kugelmann ein Gesetz des Landtags zu prüfen, das zum Schutz des Parlaments vor extremistischen Kräften eine Zuverlässigkeitsprüfung aller Abgeordneten- und Fraktionsbeschäftigten vorsieht. Die Abfragen auch beim Verfassungsschutz seien rechtlich nicht zu beanstanden, urteilte seine Behörde.

Kritisch unter die Lupe genommen wurde auch die Praxis des Landkreises Kusel, in Kooperation mit einem privaten Verein Hausbesuche bei den Eltern neugeborener Kinder zu organisieren, um sie über örtliche Unterstützungsangebote zu informieren. Eine Rechtsgrundlage für die Weitergabe der Daten habe gefehlt, bemängelte Kugelmann. Außerdem seien die frisch gebackenen Eltern im Unklaren darüber gelassen worden, dass es bei den Besuchen auch darum ging, Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung zu finden.

Einer Frau, deren Mutter im Raum Kaiserslautern verstorben war, konnten die Datenschützer hingegen nicht helfen. Sie hatte vom Bestattungsinstitut eine Auskunft über den Beerdigungstermin verlangt, der ihr von den anderen Hinterbliebenen vorenthalten worden war. Ein Anspruch auf Herausgabe bestehe nach der Datenschutz-Grundverordnung nur für Daten zur eigenen Person, nicht für die der Mutter, teilte Kugelmann mit.

Bei gravierenden Verstößen verhängte die rheinland-pfälzische Datenschutzbehörde auch 2024 Bußgelder. So musste ein Mitarbeiter einer Kfz-Zulassungsstelle 800 Euro zahlen, nachdem er rechtswidrig die Daten eines Fahrzeughalters abgefragt und weitergegeben hatte. Ein Bekannter hatte ihn darum gebeten, nachdem er auf der Autobahn in einen Konflikt mit einem anderen Fahrer geraten war.