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Das Stichwort: Völkermord

Es gilt als „Verbrechen aller Verbrechen“: Völkermord bezeichnet die Vernichtung einer bestimmten Bevölkerungsgruppe. Die Tat umfasst verschiedene Handlungen wie zum Beispiel Mord und sexuelle Gewalt, die mit der Absicht begangen werden, eine Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören. Völkermord wird auch als Genozid bezeichnet, einer Zusammensetzung des griechischen Worts Genos (Rasse oder Gruppe) und der lateinischen Ableitung -cide (caedere, töten).

Geprägt wurde der Begriff vom polnischen Juristen Raphael Lemkin nach dem Holocaust und im Dezember 1948 in der Völkermordkonvention verankert. Der Vertrag verbietet Handlungen, mit denen eine national, ethnisch, rassisch oder religiös definierte Gruppe vernichtet werden soll. Entscheidend ist dabei nicht, ob oder wie viele Menschen getötet wurden, sondern die Absicht der Täter, eine Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören.

Internationale Gerichte behandelten unter anderem die Tötung Hunderttausender Angehöriger der Tutsi-Minderheit in Ruanda im Jahr 1994 als einen Völkermord. Auch die Massaker an Muslimen in Srebrenica im früheren Jugoslawien 1995 sowie die Verbrechen der Roten Khmer in Kambodscha in den 1970er Jahren wurden als Völkermord geahndet.

In einem am Dienstag veröffentlichten Bericht wirft die UN-Sonderberichterstatterin für die palästinensischen Gebiete, Francesca Albanese, nun Israel einen Völkermord vor. Es gebe hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass dieser Tatbestand bei dem Angriff auf den Gaza-Streifen erfüllt sei, schreibt sie. Die italienische Juristin argumentiert unter anderem, führende israelische Militärs und Politiker hätten eine „Absicht“ zum Völkermord ausgedrückt.

Obwohl der Report politisch für Streit sorgen dürfte, ist er nicht mit einem Gerichtsurteil zu vergleichen. Er hat keinen rechtsverbindlichen Charakter. Als Sonderberichterstatterin wurde Albanese zwar vom UN-Menschenrechtsrat berufen, sie spricht aber nicht für die Vereinten Nationen. Israel wies die Vorwürfe bereits zurück.

Auch losgelöst vom Nahost-Konflikt sorgt die Völkermord-Definition immer wieder für juristische Streitigkeiten und Auseinandersetzungen. Es ist etwa oft schwierig, die Absicht der Täter zu beweisen.