Das Stichwort: Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag ersetzt seit 2013 die Rundfunkgebühr, die auch „GEZ-Gebühr“ genannt wurde. Seitdem zahlen jeder Haushalt und jede Betriebsstätte die Abgabe für die öffentlich-rechtlichen Sender, und zwar unabhängig davon, ob Empfangsgeräte vorhanden sind. Grundgedanke der Reform war, dass in Zeiten von Smartphones nicht mehr der Besitz eines „Rundfunkempfanggeräts“ für die Gebührenpflicht entscheidend sein kann.

In der derzeitigen Beitragsperiode (2021-2024) liegt die Abgabe bei 18,36 Euro pro Monat und Haushalt – egal, wie viele Menschen dort leben. Eine Befreiung von der Beitragspflicht aus sozialen Gründen ist möglich. Für Firmen wird der Beitrag nach der Zahl der Betriebsstätten, Beschäftigten und Kraftfahrzeuge berechnet.

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte im Februar empfohlen, den Rundfunkbeitrag um 58 Cent auf 18,94 Euro anzuheben. Mehrere Länder sind gegen eine Erhöhung. Staatsverträge mit Beitragsänderungen müssen nach der Unterzeichnung durch die Länderchefs von allen Landesparlamenten gebilligt werden. Von den KEF-Empfehlungen können sie dabei nur in Ausnahmefällen abweichen.

Der Rundfunkbeitrag wird durch den Beitragsservice eingezogen, der die Einnahmen an ARD, ZDF und Deutschlandradio verteilt.