Das Steigerlied wird immaterielles Kulturerbe

Die Hymne des Bergbaus hat eine anhaltende Popularität erlangt, begründet die deutsche Unesco-Kommission. Neben dem Lied taucht noch Weiteres in der Liste auf.

Das Steigerlieg gilt als die Hymne der Bergleute
Das Steigerlieg gilt als die Hymne der BergleuteImago / Georg Ulrich Dostmann

Das Steigerlied und zwölf weitere Traditionen aus Brauchtum, Handwerk und darstellender Kunst finden Eingang in das Verzeichnis der Vereinten Nationen für das immaterielle Kulturerbe. Das bundesweite Verzeichnis umfasst damit jetzt insgesamt 144 Formen gelebter Kultur in Deutschland, wie die deutsche Unesco-Kommission in Bonn nach einer Entscheidung der Kultusministerkonferenz und der Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) mitteilte.

Das Steigerlied sei eine Hymne des Bergbaus und habe eine bis heute anhaltende Popularität erlangt, heißt es in der Begründung. Weitere Neueinträge auf der Unesco-Liste sind unter anderem Bau und Nutzung des Spreewaldkahns, das Englmarisuchen aus Niederbayern, die Gestaltung und Fertigung der Vorpommerschen Fischerteppiche, die Hip-Hop-Kultur in Heidelberg sowie die Kindergartenidee nach Friedrich Fröbel als kulturelle Form frühkindlicher Erziehung und Bildung.

Lebendige Tradition

Die Unesco unterstützt seit 20 Jahren die Weitergabe, die Dokumentation und den Erhalt lebendiger Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, Naturwissen, von Handwerkstechniken und mündlichen Überlieferungen. Deutschland gehört dem Unesco-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes seit zehn Jahren an.