Das Dilemma mit den Solaranlagen

Was soll die Kirche mit ihrem Pachtland machen? In Mecklenburg-Vorpommern wird darüber diskutiert. Denn auch klimafreundliche Solaranlagen schaffen Probleme.

Eine Solaranlage kann Landwirten Ackerland wegnehmen (Symbolbild)
Eine Solaranlage kann Landwirten Ackerland wegnehmen (Symbolbild)Pixabay

Schwerin/Greifswald. Es ist ein Zwiespalt: Sollten möglichst viele Kirchengemeinden ihr Land an die Betreiber von Photovoltaik­anlagen verpachten? In gewissem Sinne sei das wünschenswert, sagt Propst Dirk Sauermann, Vorsitzender des mecklenburgischen Kirchenkreisrats: „Wir haben ja eine Mitverantwortung für die Energiewende.“ Andererseits gelte: „Damit würden wir den Landwirten Ackerland vielleicht entziehen, und das wäre ungünstig im Blick auf die Sicherung der globalen Ernährung.“ Beim digitalen Treffen der beiden Kirchenkreisräte vor Kurzem wurde debattiert, wie sich eine gute Balance finden ließe.

Rund 40.000 Hektar Pachtland besitzt die Nordkirche im Sprengel Mecklenburg und Pommern, bisher wird fast jeder Hektar landwirtschaftlich genutzt. Um Orientierung in Sachen Sonnenenergie zu schaffen, arbeiten die AGs Pachtland der Kirchenkreise derzeit auf eine gemeinsame Richtlinie hin. Die könnte den Gemeinden etwa empfehlen, nur solche Böden für Photovoltaik-Anlagen zuzulassen, die von Autobahnen oder Bahntrassen umgeben und für den Landbau nicht fruchtbar genug sind. „Es gibt auch Photovoltaik-Anlagen, die so weit oben sitzen, dass darunter zum Beispiel Hühnerhaltung möglich wäre“, beschreibt Annett Barkhan, Vorsitzende der mecklenburgischen AG Pachtland. Auch das würde dem Umweltschutz und der Welternährung dienen.

Entscheidung liegt bei Gemeinden

Rein rechtlich dürfen Kirchengemeinden allein entscheiden, wem sie ihr Pachtland überlassen: einem Biobauern oder einem kommerziellen Schweinemäster, einem Großkonzern oder dem benachbarten Landwirt oder eben einem Betreiber von Photovoltaikanlagen. Annett Barkhan und andere aus den AGs Pachtland hoffen, dass die beiden Kirchenkreissynoden im Herbst eine Richtlinie erlassen – und damit zumindest das Bewusstsein der Kirchengemeinden für ihre Verantwortung stärken.

Bisher sei dieses Bewusstsein eher gering ausgeprägt, glaubt der stellvertretende AG-Leiter Ulrich Dressler: „In vielen Gemeinden war es jahrzehntelang so, dass die Pachtverträge nach den zwölf Jahren, die sie liefen, einfach verlängert wurden“, sagt er. Das sei ohne Nachfragen an den Pächter, ohne Debatten über Umweltschutz oder Arbeitsbedingungen im pachtenden Betrieb geschehen. „Auch die Verwaltung war nur darauf geeicht, Pachteinnahmen zu generieren“, meint er.

Wie Boden fruchtbar bleibt

Vor einigen Jahren allerdings hat die mecklenburgische Kreissynode beschlossen, dass das Liegenschafts­amt bei jeder Neuverpachtung einen Fragebogen an die potenziellen Pächter mitzuschicken hat. Darin werden die Unternehmer etwa gefragt, wie gut sie ihre Mitarbeitenden bezahlen und ob sie Fruchtfolgen auf den Äckern beachten – also nach dem Anbau einer bestimmten Getreide- oder Gemüsesorte andere anbauen, die zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit beitragen.

Wie viel des kirchlichen Bodens inzwischen nach Ökoricht­linien beackert wird, können weder das pommersche noch das mecklenburgische Liegenschafts­­amt beantworten – nur für MV insgesamt ist bekannt: Es sind 14 Prozent, so das Landwirtschaftsministerium. „Wir hätten gern einen Überblick darüber, wie es auf Kirchenland aussieht“, sagt Annett Barkhan. Sie hofft, dass die Debatte über die Photovoltaik-Anlagen dem Auftrieb gibt.