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Corona-Testcenter soll Millionen Euro zurückzahlen

Ein Corona-Teststellenbetreiber soll nach einer Entscheidung des Gießener Verwaltungsgerichts wegen nicht ordnungsgemäßer Abrechnungen 31 Millionen Euro zurückzahlen. Wie die „Gießener Allgemeine“ (Donnerstag) berichtete, forderte die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen insgesamt sogar 56 Millionen Euro für Corona-Schnelltests während der Pandemie zurück. Der Widerspruch des Testcenter-Unternehmens gegen den Rückforderungsbescheid hatte zunächst teilweise Erfolg (AZ: 10 L 1629/25.GI). Der Beschluss, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, war bereits im Mai gefasst worden.

Bei der Analyse der Abrechnungen war die KV auf „Auffälligkeiten“ gestoßen, „die eine nicht ordnungsgemäße Abrechnung begründeten“. Unter anderem war bei der Überprüfung aufgefallen, dass eine Vielzahl von getesteten Personen teilweise mehrere hundert Kilometer vom Testzentrum entfernt wohnte. Viele Testpersonen waren nicht, wie eigentlich gefordert, über ihre persönliche Email-Adresse vom Testergebnis informiert worden. Auch erschien eine zwei- bis dreifache Testung innerhalb eines Tages oder sogar innerhalb einer Stunde mit negativem Testergebnis „wenig nachvollziehbar“.

Das Testcenter-Unternehmen hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und sich unter anderem darauf berufen, dass es keine mengenmäßigen Begrenzungen der Bürgertestungen gegeben habe, wodurch Mehrfachtestungen zu erklären seien. Die großen Distanzen könnten sich durch Studierende erklären, die ihren Erstwohnsitz bei den Eltern behalten hätten. Ein „systematisch fehlerhaftes Abrechnungsverhalten“ habe nicht gezeigt werden können, da weniger als ein Prozent der insgesamt über zwei Millionen Datensätze beanstandet wurde.

Verstöße gegen Dokumentationspflichten und andere Unregelmäßigkeiten rechtfertigen nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts eine Rückforderung. Diese könne aber nur den Zeitraum ab Juli 2021 umfassen, als die maßgeblichen Vorgaben für Ablauf und Abrechnung der Tests in Kraft getreten waren. Die Schlussfolgerung der KV, auch in den Monaten zuvor habe es bereits Betrug bei den Tests gegeben, könne damit nicht begründet werden.

Wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel dem epd bestätigte, haben beide Beteiligte – die KV Hessen und das Testcenter-Unternehmen – Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen eingelegt. Das Verfahren sei im 8. Senat des VGH (Aktenzeichen 8 B 1146/25) anhängig. Die KV Hessen gab auf Anfrage an, sich wegen des laufenden Verfahrens nicht äußern zu können.