Zur Rückabwicklung unrechtmäßiger Rückforderungen von Corona-Soforthilfen bringen die Fraktionen Grüne und CDU im Landtag gemeinsam ein Fraktionsgesetz auf den Weg. Damit sollen rechtswidrige Rückforderungen oder Rückzahlungen der „Soforthilfe Corona“ korrigiert werden, teilten die beiden Fraktionen am Mittwoch gemeinsam mit. Betroffen sind Anträge, die bis zum 7. April 2020 gestellt wurden. Ab 8. April galt eine neue Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums gemeinsam mit dem Bund. Betroffen sind rund 62.000 Unternehmen, es geht um insgesamt 437 Millionen Euro.
Wer als Kleinunternehmer, Freiberufler oder Selbstständiger die Hilfen nach der Landesrichtlinie vom 22. März 2020 beantragt hatte, erhalte bereits zurückgezahlte Beträge rückerstattet, heißt es in der Mitteilung. „Viele von ihnen haben sich auf diese Hilfe verlassen. Dieses Vertrauen darf im Nachhinein nicht enttäuscht werden“, sagte der grüne Fraktionsvorsitzende Andreas Schwarz. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Manuel Hagel betonte: „Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein. Wer auf die Rechtmäßigkeit von Rückforderungen vertraut hat, soll am Ende nicht schlechter stehen, als wenn er die Rückzahlung verweigert hätte.“
Die Rückabwicklungen sollen „zügig, transparent und verlässlich“ stattfinden, heißt es. Der Ausgleich wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag kann innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Antragseröffnung über ein digitales Antragsportal gestellt werden. Das Fraktionsgesetz wird am Mittwoch (4. Februar) eingebracht und am Donnerstag in erster Lesung beraten. Nach der Befassung in einem Sonder-Wirtschaftsausschuss des Landtages soll das Gesetz in einer Plenar-Sondersitzung Ende Februar durch den Landtag verabschiedet werden. Danach kann laut Mitteilung das Wirtschaftsministerium mit den Vorarbeiten für das digitale Antragsportal beginnen. (0313/04.02.2026)