Die rheinland-pfälzische CDU-Landtagsfraktion hat sich dafür ausgesprochen, Ausländer ohne Bleiberecht zu inhaftieren. Die Landesregierung müsse umgehend die „Voraussetzungen für einen zeitlich unbefristeten Ausreisearrest von ausreisepflichtigen Personen“ schaffen, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Presseerklärung von Fraktionschef Gordon Schnieder und des innenpolitischen Sprechers der Fraktion, Dirk Herber. „Insbesondere“ Straftäter und psychisch auffällige Personen müssten in Gewahrsam genommen werden, forderten die Politiker einen Tag nach der Messerattacke eines 28-jährigen Afghanen auf eine Kita-Gruppe in Aschaffenburg. Grundsätzlich gelte die Forderung nach „Ausreisearrest“ unabhängig davon, aus welchen Gründen eine Rückkehr in das Heimatland nicht erfolge, teilte die Fraktion auf Nachfrage mit.
Die Landesregierung müsse daher kurzfristig die Anzahl der Hafteinrichtungen ausbauen und geeignete Immobilien, etwa frühere Kasernen, finden. Straffällig gewordene Personen dürften keineswegs in den Kommunen verbleiben oder nach Abbüßen einer Haftstrafe wieder dorthin zurückkehren. Die „furchtbaren Ereignisse in Aschaffenburg zeigen einmal mehr überdeutlich, dass der Staat aufgrund der gewaltigen Anzahl von Flüchtlingen auf allen Ebenen mit der Bewältigung der Migration überfordert ist“, heißt es in dem Statement weiter.
Die Flüchtlingshilfeorganisation „Pro Asyl“ reagierte mit Unverständnis auf die Forderungen. „Unbeschränkten Inhaftierungen steht das Grundgesetz ganz klar entgegen“, teilte eine Sprecherin auf Anfrage dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. „Der Freiheitsentzug ist stets nur unter engen Beschränkungen erlaubt, und die aktuellen Forderungen von CDU und CSU für eine unbegrenzte Haft von ausreisepflichtigen Personen überschreiten jedes zulässige Maß.“
Das Mainzer Familienministerium teilte mit, es setze sich „für die schnelle Abschiebung von straffälligen Asylbewerbern“ ein. Die gesetzliche Grundlage für „weitere Instrumente“ müsse der Bund schaffen. „Eine Möglichkeit wäre die Anwendung von Verwaltungshaft bei Ausländern, die Mehrfach- oder Intensivstraftäter sind – also immer wieder straffällig werden – und bei denen zwar keine Abschiebung, wohl aber eine freiwillige Ausreise möglich ist“, teilte das Ministerium mit. Dafür setze sich auch die Landesregierung beim Bund ein.
In Rheinland-Pfalz lebten Mitte 2024 rund 8.500 vollziehbar ausreisepflichtige Personen. Darunter sind auch zahlreiche Menschen, die wegen nicht vorhandener Papiere, schwerer gesundheitlicher Probleme oder aus anderen Gründen nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden können.