CDU lehnt SPD-Entwurf zum Gottesbezug ab

Die Christdemokraten plädieren aber für einen gemeinsamen Vorschlag – um die Chancen für einen Gottesbezug zu erhöhen.

Mit diesem Motiv wirbt die Initiative für den Gottesbezug
Mit diesem Motiv wirbt die Initiative für den GottesbezugInitiative Gottesbezug

Kiel. Die Diskussion um die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Präambel der Schleswig-Holsteinischen Landesverfassung geht weiter. Der Vorsitzende und religionspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Daniel Günther, hat für eine gemeinsame Formulierung der Befürworter plädiert. Zugleich lehnte er den jüngsten Vorschlag von SPD-Fraktionschef Ralf Stegner und dem SPD-Landtagsabgeordneten Martin Habersaat ab.
Die beiden Sozialdemokraten hatten am 15. Juni einen Formulierungsvorschlag vorgelegt, der einen Gottesbezug enthält. Damit wird es für die Landtagssitzung vom 20. bis 22. Juli drei Vorlagen zur Abstimmung geben, einer ohne und zwei mit der Nennung von Gott.

SPD-Vorschlag "eine Grundlage"

Nach den Worten von Günther gibt jeder neue Vorschlag weitere Anregungen. Allerdings sorge auch jeder neue Vorschlag dafür, dass die Zahl der Stimmen für jede einzelne Formulierung kleiner wird. "Und wir brauchen eine Zweidrittel-Mehrheit, um die Verfassung zu ändern", betonte der CDU-Fraktionschef. Deshalb werbe er dafür, dass sich die Befürworter auf eine gemeinsame Formulierung einigen. Der Vorschlag von Stegner und Habersaat könne aber Grundlage für weitere Beratungen sein.
In dem Text der beiden Sozialdemokraten heißt es unter anderem: "Der Landtag hat in Vertretung der schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger diese Verfassung beschlossen. Der Beschluss schöpft aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas und aus den Werten, sie sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen universellen Quelle ergeben …..".
Schleswig-Holsteins Landtag hatte Ende April zuletzt beraten, ob die Präambel der neuen Landesverfassung doch noch einen Gottesbezug bekommt. Zur Debatte stand der auch von der Volksinitiative für die Aufnahme eines Gottesbezugs unterstützte Formulierungsvorschlag: "In Achtung der Verantwortung, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen universellen Quellen gemeinsamer Werte ergibt, hat der Landtag in Vertretung der schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger (…) diese Verfassung beschlossen."

Initiative sammelte 42.000 Unterschriften

Dagegen hatten neun Abgeordnete von FDP, Grünen und SSW einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem es unter anderem heißt: "Schöpfend aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas, aus dem sich die unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte des Menschen (…) entwickelt haben …". Zu den Unterzeichnern gehört auch FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki.
Die Verfassung kann nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden, 46 der insgesamt 69 Abgeordneten müssten zustimmen. Der Landtag hatte am 8. Oktober 2014 eine Formulierung für die Präambel der neuen Landesverfassung ohne Gottesbezug beschlossen. Als Reaktion darauf wurde am 2. März 2015 die Volksinitiative für einen Gottesbezug gegründet. Sie sammelte über 42.000 Unterschriften für ihr Anliegen und überreichte sie an Landtagspräsident Klaus Schlie (CDU). (epd)
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