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CDU-Landeschef warnt vor Schnellschuss beim Bestattungsrecht

Bestattungsgesetze dürften nicht einem Zeitgeist folgen: Die CDU in Rheinland-Pfalz sieht die angestrebte Liberalisierung kritisch. Die Ampel-Koalition will das Thema noch vor der Wahl abschließen.

Mit Blick auf eine von der Ampel-Regierung angestrebte Liberalisierung des Bestattungsrechts in Rheinland-Pfalz fordert der Oppositionsführer im Landtag, CDU-Chef Gordon Schnieder, eine weniger umfassende Reform. Bestattungsgesetze dürften nicht beliebig einem Zeitgeist angepasst werden, sagte er am Freitag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Mainz. “Der Gesetzgeber trägt hier eine besondere Verantwortung”, betonte er mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Würde des Menschen über den Tod hinaus. “Daraus ergibt sich die Pflicht des Staates, die Totenwürde und den Respekt vor der letzten Ruhestätte zu wahren.”

Auf Betreiben der Ampel-Koalition soll sich das Parlament in einer Sitzung am kommenden Donnerstag erneut mit dem Thema befassen. Damit wird eine Verabschiedung des Vorhabens noch vor der Landtagswahl im März angestrebt. Gegen das vermeintlich zu schnelle Vorgehen und gegen inhaltliche Aspekte der Reform gab es bereits in den vergangenen Monaten Kritik seitens der Opposition und von den Kirchen.

Schnieder bezeichnete das Agieren als ein “Vorpreschen der Regierung ohne ausreichende Beteiligung der Religionsgemeinschaften und Verbände bis hin zum Durchpeitschen des Gesetzes durch den Landtag”. Das berge die Gefahr, die bestehende Trauerkultur zu beschädigen. “Eine echte Novellierung bedarf eines breiten gesellschaftlichen Diskurses und einer angemessenen Beteiligung aller relevanten Gruppen”, so der CDU-Politiker weiter.

Daher fordere er die grundsätzliche Beibehaltung des Gesetzes – mit wenigen Änderungen, verbunden mit einem öffentlichen Diskurs über weitere Anpassungen in der Zukunft. “Eine maßvolle Novellierung ist sinnvoll, da sich Bestattungsformen und Trauerkulturen im Laufe der Zeit verändert und weiterentwickelt haben”, sagte er der KNA.

In einem ersten Schritt solle die Politik vielmehr den bereits jetzt bestehenden gesellschaftlichen Konsens gesetzlich abbilden. Dies beträfe die Schaffung dauerhafter Ehrengräber, etwa für Soldaten, Polizisten und Rettungskräfte.

Zudem begrüßte er geplante Änderungen für das Begräbnis von Sternenkindern – also Kindern, die vor, während oder unmittelbar nach der Geburt gestorben sind. Schnieder spricht sich dabei für eine Bestattungspflicht für Kinder aus, die mindestens 500 Gramm gewogen oder die 24. Schwangerschaftswoche erreicht haben. “Eltern von Sternenkindern wird damit die Möglichkeit eingeräumt, ihr Kind würdevoll bestatten zu können.”