CDU fordert strikteres Vorgehen gegen Antisemitismus an Hochschulen

Mit Blick auf Antisemitismus und Extremismus hat die CDU-Fraktion im Landtag am Mittwoch in Hannover eine Gesetzesinitiative zur Änderung des niedersächsischen Hochschulgesetzes ins Plenum eingebracht. Der Entwurf sieht ein hochschuleigenes Ordnungsrecht vor, um schneller und effektiver gegen Antisemitismus, Extremismus und Gewalt an den Hochschulen vorgehen zu können, wie die Fraktion mitteilte.

Der Fall eines jüdischen Studenten aus Israel, der Anfang Februar in Berlin mutmaßlich aus antisemitischen Motiven angegriffen wurde, zeige die Dringlichkeit der Initiative, sagte die wissenschaftspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Cindy Lutz. „Unsere Hochschulen müssen Orte des freien Wissensaustauschs und der offenen Diskussion bleiben, unbelastet von fanatischen oder extremistischen Einflüssen.“

Der vorgeschlagene Gesetzesentwurf sehe eine differenzierte Herangehensweise vor, um den Hochschulen bei Sanktionen Spielraum zu gewährleisten. „Wir wollen sehr bewusst kein starres Alles-oder-nichts-Prinzip“, sagte Lutz mit Blick auf mögliche Exmatrikulationen. Das Ordnungsrecht habe nicht das Ziel, friedlichen studentischen Diskurs zu beeinträchtigen. Aber immer dort, wo Gewalt oder schwerwiegende Störungen vorlägen, müssten Hochschulen auf Grundlage eines Gesetzes handlungsfähig sein.

Auch Niedersachsens Wissenschaftsminister Falko Mohrs (SPD) hatte nach dem Angriff auf den jüdischen Studenten angekündigt, die Gesetzeslage für die Hochschulen im Land verschärfen. Sie bräuchten mehr Möglichkeiten, um in Fällen von Antisemitismus schneller einschreiten zu können. Bislang können Studierende in solchen Fällen nur exmatrikuliert werden, wenn sie rechtskräftig verurteilt sind. Die Hochschulen können allerdings ein befristetes Hausverbot erteilen.