Caritas hilft bei zahlreichen Entlassungen aus der Abschiebehaft

Dem im Ingelheimer Abschiebegefängnis angesiedelten Beratungsprojekt der Caritas ist es auch 2023 gelungen, die Entlassung zahlreicher zu Unrecht inhaftierte Ausländer durchzusetzen. Von 46 Personen, bei denen der katholische Wohlfahrtsverband rechtliche Interventionen gegen die Abschiebungshaft finanziell unterstützte, seien 21 wegen fehlerhafter Haftbeschlüsse wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Bei acht weiteren sei die Inhaftierung nach bereits erfolgter Abschiebung für rechtswidrig erklärt worden, teilte der Caritasverband für die Diözese Mainz am Dienstag mit.

Kritik äußerte die Caritas an den Haftbedingungen in dem Gefängnis, das offiziell als „Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige“ bezeichnet wird. Bei der Unterbringung der Abschiebegefangenen müsse berücksichtigt werden, dass es sich bei der Mehrzahl nicht um Straftäter handele. In Rheinland-Pfalz fehlten nicht nur gesetzliche Vorgaben für den Vollzug der Abschiebehaft, sondern die Vorschriften in Ingelheim seien auch noch strenger als in anderen Bundesländern. So sei Abschiebegefangenen in Rheinland-Pfalz beispielsweise der Besitz eines Smartphones untersagt.

Dem Bericht des Verbandes zufolge werden immer wieder auch gut integrierte Migranten oder Menschen mit ernsthaften psychischen Erkrankungen in Abschiebehaft genommen. Erst Anfang Juni sorgte der Fall einer 70-jährigen Jesidin aus dem Irak für Aufsehen, die trotz gesundheitlicher Probleme in Abschiebehaft genommen worden war. Sie sollte zur Prüfung ihres Asylantrags nach Litauen gebracht werden. In ihrem Fall konnte ein Anwalt die Freilassung durchsetzen.