Der Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) in Sachsen fordert für Beschäftigte Beitragsgerechtigkeit beim Thema Pflegeversicherung. Trotz des sächsischen und bundesweit alleinigen Feiertags am Buß- und Bettag sollten sächsische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht höhere Beiträge als Beschäftigte in anderen Bundesländern zahlen, teilte der DGB Sachsen am Freitag in Dresden mit. Bisher müssten Sächsinnen und Sachsen jedoch wegen des Feiertages ein halbes Prozent mehr an die Pflegeversicherung abführen.
Dies entspreche mehreren hundert Euro im Jahr, hieß es. Der DGB rief dazu auf, dass sich der Freistaat Sachsen – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – im Bundesrat für eine gleichberechtigte Finanzierung der Pflegeversicherung einsetzt. Der Feiertag soll zudem beibehalten werden. Für eine Abschaffung bestehe kein Anlass, hieß es.
Außer Sachsen haben alle Bundesländer den Buß- und Bettag als gesetzlichen Feiertag gestrichen. Der Buß- und Bettag sei für die sächsischen Beschäftigten „ein teuer erkaufter Feiertag“, hieß es. Damit solle Schluss sein. Andere Bundesländer hätten zusätzliche Feiertage eingeführt, ohne die Beschäftigten zur Kasse zu bitten, hieß es.