Buschmann will Recht neuen Familienformen anpassen

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will das Familienrecht unterschiedlichen Formen des Zusammenlebens anpassen. Dazu legte er am Dienstag Eckpunktepapiere für eine Reform des Kindschaftsrechts mit Vorschlägen für neue Regeln im Sorge-, Umgangs- und Adoptionsrecht vor sowie ein Eckpunktepapier zur Reform des Abstammungsrechts. Davon sollen nach Buschmanns Worten Kinder in Trennungsfamilien, Patchwork- und Regenbogenfamilien sowie nichtehelichen Lebensgemeinschaften profitieren. Die Eckpunkte sollen der öffentlichen Diskussion dienen. Das Ministerium will dann im ersten Halbjahr einen Gesetzentwurf vorlegen.

Mit der Reform des Abstammungsrechts will Buschmann „bestehende Benachteiligung von gleichgeschlechtlichen Paaren und ihren Kindern beseitigen“. Kinder, die in eine Partnerschaft von zwei Frauen geboren werden, sollen demnach von Geburt an beide Frauen als Eltern haben können. Außerdem sollen die Reformen Samenspendern mehr Rechtssicherheit geben und die Rechtsposition leiblicher Väter stärken, die als rechtliche Väter Verantwortung für ihr Kind übernehmen möchten. Die Eckpunkte stärken auch das Recht von Kindern auf Kenntnis ihrer eigenen Abstammung.

Allerdings soll auch künftig „die Frau, die das Kind geboren hat, immer Mutter des Kindes sein“, so Buschmann. Ebenso soll ein Kind weiterhin nur zwei rechtliche Eltern haben. Schließlich bleibt der rechtliche Vater weiterhin derjenige, der bei Geburt mit der Mutter verheiratet ist, oder wer die Vaterschaft anerkennt, oder wessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt worden ist.

Mit der Reform des Kindschaftsrechts sollen laut Buschmann Trennungs- und Patchworkfamilien mehr Freiraum für individuelle Vereinbarungen erhalten. Dazu soll etwa das sogenannte Wechselmodell erstmals gesetzlich geregelt werden. Ferner soll die Reform die Rechtsposition von Kindern stärken und den Schutz vor häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren verbessern.