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Bundestagsbeschluss: Schuldnerberatung im Regelfall kostenfrei

In Deutschland gibt es Hunderte Beratungsstellen für Verbraucher mit Schuldenproblemen. Sie bieten ihre Hilfe meist kostenfrei an. Ein neues Gesetz schreibt das nun als Regelfall fest.

Überschuldete Verbraucher sollen im Normalfall kostenfrei Zugang zu einer unabhängigen Beratung haben. Das schreibt ein am Freitag vom Bundestag beschlossenes Gesetz fest. Demnach ist eine begrenzte Bezahlung nur in besonders begründeten Ausnahmefällen zulässig. Der zu zahlende Betrag darf auch dann nur maximal die Betriebskosten des Anbieters decken und keine unangemessene Belastung für die Schuldner darstellen.

Das neue Gesetz regelt auch, dass künftig nur unabhängige professionelle Anbieter Schuldner beraten dürfen. Dazu zählen etwa Einrichtungen von Wohlfahrtsverbänden, Verbraucherzentralen oder Kommunen. Ausgeschlossen sind hingegen zum Beispiel Kreditvermittler oder Kreditgeber. Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat.

Der Bundestag forderte die Bundesregierung zudem auf, gemeinsam mit den Bundesländern einen Vorschlag für eine auskömmliche Finanzierung der Schuldnerberatung zu entwickeln, um kostenfreie Angebote zu sichern. Dabei solle auch eine verpflichtende Beteiligung privater Gläubiger an der Finanzierung geprüft werden.

Bundesweit gibt es laut Bundesjustizministerium derzeit fast 1.400 Schuldnerberatungsstellen, die von Kommunen oder gemeinnützigen Organisationen betrieben werden. Sie beraten Verbraucher überwiegend kostenfrei.