Bundestag will Online-Portal für Petitionen modernisieren

Der Bundestag will die Internetseite für Petitionen modernisieren. Ein neues, bürgerfreundlicheres Portal soll ab Januar 2027 an den Start gehen, kündigte der Sprecher der Unionsfraktion im Petitionsausschuss, Andreas Mattfeldt (CDU), am Mittwoch in Berlin an. Das neue Portal soll demnach zusätzliche Funktionen bieten, darunter verstärkte Kommunikationsmöglichkeiten mit den Bürgern durch Kommentarfunktionen.

Hintergrund der Modernisierung ist Mattfeldt zufolge auch ein Rückgang der eingereichten Petitionen. Wie aus dem Jahresbericht des Petitionsausschusses hervorgeht, gingen 2024 insgesamt 9.260 Eingaben ein. Das waren rund 3.000 weniger als im Jahr zuvor (11.410). Mattfeldt führte dies unter anderem auf die Konkurrenz durch private Online-Petitionsplattformen zurück. Diese suggerierten durch Marketing, man könne mit einem Klick Politik gestalten. „Diese Portale haben nichts mit dem Original des Deutschen Bundestages zu tun“, stellte der CDU-Politiker klar. Wer dort eine Petition zeichne, habe „keinerlei Einfluss auf die Gesetzgebung des Bundestages“.

Auch aus Sicht der SPD-Obfrau Daniela Rump bedarf es Neuerungen. Der Petitionsausschuss müsse „aus seiner verstaubten Ecke raus“ und stärker in sozialen Medien präsent sein, um junge Menschen zu erreichen. Insgesamt 3.897 Eingaben gingen laut dem Bericht über das Online-Petitionsportal beim Bundestag ein.

Zudem müssen die Hürden für das Einreichen von Petitionen laut Rump abgebaut und die Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Besonders alarmierend sei die Geschlechterverteilung: 70 Prozent der Petitionen würden von Männern eingereicht, nur 25 Prozent von Frauen. „Das erschreckt uns, und daran müssen wir arbeiten“, sagte Rump.

Die meisten Petitionen, die im vergangenen Jahr eingereicht wurden, betrafen Themen, für die das Bundesinnenministerium zuständig ist, gefolgt von Themen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesjustizministeriums. Den größten Rückgang an Petitionen hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit rund 50 Prozent weniger Eingaben zu verzeichnen.

Jeder Bürger und jede Bürgerin kann sich an den Petitionsausschuss des Bundestags wenden, wenn er sich über Regelungen, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen, beschweren oder Verbesserungen anregen möchte. Eine Petition wird öffentlich im Ausschuss beraten, wenn besonders viele Menschen sie unterstützen.

Das Quorum wurde im Rahmen einer Reform zum 1. Juli 2024 von 50.000 auf 30.000 Mitzeichnende abgesenkt. Zudem wurde die Mitzeichnungsfrist für auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlichte Petitionen von vier auf sechs Wochen verlängert.

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