Bundestag stimmt über “Gehsteigbelästigung” ab

In der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause stimmt der Bundestag auch über das Gesetz zum Verbot der sogenannten Gehsteigbelästigung ab. Über die dafür notwendige Änderung des Schwangerschaftkonfliktgesetzes entscheiden die Abgeordneten am Freitag, wie aus der Tagesordnung hervorgeht. Schwangere sollen damit besser vor Beratungsstellen oder Arztpraxen geschützt werden, heißt es in der Begründung.

Als “Gehsteigbelästigung” werden aggressive Protestaktionen von Abtreibungsgegnern in der Nähe von Einrichtungen bezeichnet, die Schwangerschaftskonfliktberatung anbieten oder Abtreibungen vornehmen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass solche Protestaktionen künftig als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden können. Laut Entwurf muss ein ungehinderter Zugang zu den Beratungsstellen gewährleistet werden. In der Vergangenheit hatten Städte wie Frankfurt am Main mehrmals vergeblich versucht, Demonstrationen von Lebensschützern vor Beratungsstellen zu verbieten.