Bundestag setzt Cannabis-Beratungen fort – Kritik von Experten
Experten, Praktiker und Verbände üben zum Teil deutliche Kritik am Cannabis-Gesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Das geht aus den Stellungnahmen von mehr als 30 Sachverständigen für die Anhörung des Gesundheitsausschusses im Bundestag hervor, die für diesen Montagabend geplant ist.
Lauterbachs Entwurf zufolge soll Erwachsenen der Besitz von 25 Gramm Cannabis und der Anbau von drei Hanfpflanzen erlaubt werden. Über nicht kommerzielle Vereine sollen der Anbau und die Abgabe der Droge ermöglicht werden. Für Jugendliche unter 18 Jahren bleiben Besitz und Konsum von Cannabis verboten. Die Teil-Legalisierung wird ergänzt durch Detailregeln zum Jugendschutz, zur Prävention und zur Kontrolle der gesetzlichen Vorschriften.
Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte lehnen die Teil-Legalisierung ab und kritisieren die Altersgrenze von 18 Jahren. Der Konsum von Cannabis erhöhe im jungen Erwachsenenalter das Risiko von Gedächtnisschäden, heißt es in ihren Stellungnahmen. Neue Vorschriften zum Jugendschutz und zur Vorbeugung wögen die Gefahren durch die Teil-Legalisierung nicht auf.
Aus Sicht von Juristinnen und Juristen handelt es sich bei Lauterbachs Plänen um einen völlig unzureichenden Gesetzentwurf. Das Cannabis-Gesetz werde, anders als behauptet, nicht zu einer Entlastung der Justiz führen, kritisiert der Deutsche Richterbund. Der Kauf der Droge auf dem Schwarzmarkt werde durch die Teil-Legalisierung nicht eingedämmt. Vielmehr werde er attraktiver, auch für Jugendliche, da Strafen für den Besitz bis 25 Gramm wegfallen sollen.
Demgegenüber begrüßt der Deutsche Anwaltsverein die Legalisierungs-Bemühungen. Künftig unterscheide das Recht zwischen Cannabis-Delikten und Straftaten im Zusammenhang mit harten Drogen. Das sei ein Schritt in die richtige Richtung.