Bundestag mit Aktueller Stunde zu israelfeindlichen Protesten
Abgeordnete des Bundestags haben am Mittwoch in einer Aktuellen Stunde die israelfeindlichen Proteste in deutschen Städten verurteilt und erneut ihre Solidarität mit Israel nach dem Angriff der radikalpalästinensischen Hamas unterstrichen. „Es gibt null Toleranz für antisemitische und israelfeindliche Hetze. Es gibt null Toleranz für Gewalt“, betonte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesinnenministeriums, Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD). Straftaten dürften nicht folgenlos bleiben.
Der Schutz jüdischer Einrichtungen habe höchste Priorität. Es würden zudem im Kontakt von Bund und Ländern alle rechtlichen Möglichkeiten zur Ausweisung von Hamas-Unterstützern genutzt. Antisemitismus, Rassismus oder jede Art von Menschenfeindlichkeit stünden einer Einbürgerung entgegen. Auch da gebe es keine Toleranz, so Schwarzelühr-Sutter.
Zudem werde das von Bundeskanzler Olaf Scholz und von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (beide SPD) angekündigte Betätigungsverbot von Hamas und Samidoun schnellstmöglich umgesetzt, unterstrich die Staatssekretärin. Sie erwarte auch von den Islamverbänden in Deutschland eine Haltung, die den Terrorismus von Hamas verurteile.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) betonte die Wichtigkeit der Programme zur Prävention von Antisemitismus. Der CSU-Abgeordnete Alexander Hoffmann sagte, es sei Zeit, dass der Bundestag die Worte „Nie wieder!“, die bei Gedenkfeiern häufig zitiert würden, umfassend mit Leben fülle. „Nie wieder ist jetzt“, unterstrichen auch die Abgeordneten Lamya Kaddor (Grüne) und Gitta Connemann (CDU).
Petra Pau, Abgeordnete der Linken, erinnerte an die Gedenkveranstaltung zum Jahrestag der Deportation Berliner Juden an diesem Mittwoch im Berliner Grunewald. Unter Teilnehmenden der Veranstaltung sei von einem „schon wieder“ gesprochen worden.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium Benjamin Strasser (FDP) räumte ein, dass es trotz vieler Bemühungen in den vergangenen Jahren nicht gelungen sei, den Antisemitismus wirksam in die Schranken zu weisen. Die Bundesregierung wolle daher „noch entschlossener handeln als in der Vergangenheit“, erklärte Strasser. Das Strafgesetzbuch biete die rechtlichen Möglichkeiten, die auch genutzt werden müssten. „Was nachweisbar ist an antisemitischen Straftaten muss auch konsequent angeklagt werden.“