Bundestag entscheidet über Änderungen bei Einbürgerung

Der Bundestag berät morgen (Freitag) abschließend über Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts. Nach den Plänen der Ampel-Koalition soll die Wartezeit vor einer Einbürgerung von bislang acht auf fünf Jahre gesenkt werden, beim Nachweis besonderer Integrationsleistungen auf drei Jahre. Zudem soll die Pflicht entfallen, bei der Einbürgerung die ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufzugeben.

Verschlechtert werden die Möglichkeiten zur Einbürgerung für Menschen, die Sozialleistungen beziehen. Die bisherige Regelung, wonach sie eingebürgert werden, wenn sie die staatliche Hilfe etwa wegen einer Behinderung oder Pflege eines Angehörigen nicht selbst zu vertreten haben, soll entfallen. Ihre Einbürgerung über die Härtefallregelung würde damit künftig im Ermessen der Behörden liegen.