Für ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es ab nächstem Jahr höhere Steuervorteile. Der Bundestag beschloss, die steuerlich absetzbaren Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen anzuheben.
Die Übungsleiterpauschale steigt von derzeit 3.000 auf 3.300 Euro im Jahr. Sie gilt für Menschen, die nebenberuflich zum Beispiel als Chorleiter, Sporttrainerin oder Kirchenmusiker im Einsatz sind oder an einer Fachhochschule lehren. Einnahmen aus solchen Tätigkeiten bleiben in Höhe der Pauschale steuerfrei. Die Ehrenamtspauschale ist inhaltlich breiter angelegt und umfasst zum Beispiel auch Aufwandsentschädigungen für Platzwarte im Amateursport oder für Vorsitzende eines gemeinnützigen Vereins. Sie steigt von 840 auf 960 Euro.
