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Bundestag befasst sich mit europäischem Asylsystem

Lange sah es so aus, als könne sich die EU nicht auf ein gemeinsames Asylsystem verständigen. Ein beschlossenes Paket mit Maßnahmen muss in den Mitgliedsländern umgesetzt werden.

Der Bundestag beschäftigt sich erstmals mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas). Es steht für Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums. Die elf EU-Gesetzgebungsakte zur Reform des Geas waren am 14. Mai 2024 beschlossen worden und sollen ab Mitte kommenden Jahres angewandt werden. Dazu muss das Paket noch an das jeweilige nationale Recht angepasst werden.

Zu den Rechtsakten zählt unter anderem die Asylverfahrens-Verordnung, mit der verpflichtende Asylgrenzverfahren eingeführt werden. Ziel der Verfahren an den EU-Außengrenzen ist den Angaben zufolge die schnelle und zugleich rechtsstaatliche Durchführung der Asylverfahren für Personen, die voraussichtlich keinen Anspruch auf internationalen Schutz in der EU haben. Vom Asylgrenzverfahren ausgenommen sind laut Vorlage unbegleitete Minderjährige, sofern sie keine Sicherheitsgefahr darstellen. Minderjährige und ihre Familienangehörigen sollen den Angaben zufolge nicht vorrangig vom Asylgrenzverfahren erfasst werden.