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Bundesregierung will Lebendorganspenden erleichtern

Hoffnung für Nierenkranke: Die Bundesregierung will die Möglichkeit von Organspenden erweitern. So sollen etwa Überkreuzspenden ermöglicht werden.

Lebendorganspenden in Deutschland sollen künftig leichter möglich sein. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine entsprechende Änderung des Transplantationsgesetzes. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Lebendnierenspenden in Zukunft auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren über Kreuz ermöglicht werden. Damit würde der Kreis der Organspenderinnen und -spender sowie der Organempfängerinnen und -empfänger erweitert. Auch soll ein nationales Programm für die Überkreuzlebendnierenspende in Deutschland eingerichtet werden. Zudem wird die anonyme Spende an eine nicht bekannte Person ermöglicht.

Bislang muss nach deutschem Recht eine lebend spendende Person nicht nur biologisch kompatibel mit dem Kranken sein. Eine Lebendspende ist auch nur zulässig, wenn sich beide Personen nahestehen. Das gilt beispielsweise bei Verwandten ersten oder zweiten Grades, Verlobten, Lebenspartnern und Personen, die sich offensichtlich in persönlicher Verbundenheit nahe sind.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erklärte, die Überkreuzlebendspende von Nieren stärke die bewusste Entscheidung für die Organspende. Personen, die bisher aufgrund der fehlenden Übereinstimmung von Blutgruppen oder Gewebemerkmalen ihren engsten Angehörigen nicht durch eine Spenderniere helfen konnten, werde nun die Überkreuzspende ermöglicht.

Außerdem will die Bundesregierung den Schutz der Spender weiter stärken. Mögliche Spender müssen vor einer Transplantation eine verpflichtende und unabhängige psychosoziale Beratung erhalten. Ebenso ist die individuelle Betreuung der Betroffenen im Transplantationszentrum über den gesamten Spendeprozess verpflichtend vorgesehen. Wer einer anderen Person eine Niere spendet und dann im weiteren Lebensverlauf selbst eine Nierentransplantation benötigt, soll zudem bevorzugt behandelt werden. Näheres soll in den Richtlinien der Bundesärztekammer festgelegt werden.

Gewebeeinrichtungen, die Gewebe bei toten Spendern entnehmen oder entnehmen lassen, sollen laut Gesetzentwurf an das Register für Organ- und Gewebespende (OGR) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angebunden werden können. So könnten sie – wie die Entnahmekrankenhäuser – unmittelbar selbst über das Abrufportal des Registers klären, ob in einem potenziellen Spendenfall bei einer Person die Bereitschaft zur Gewebespende vorliegt.