Bundesregierung will gegen Missbrauch von Schrottimmobilien vorgehen

Die Bundesregierung will missbräuchliche Geschäfte mit Schrottimmobilien zulasten von Mietern und Kommunen gesetzlich verhindern. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der vorsieht, dass Kommunen für zwangsversteigerte Gebäude künftig eine gerichtliche Verwaltung beantragen können, bis die Immobilie auch tatsächlich bezahlt ist. Dies soll verhindern, dass der neue Eigentümer durch – oftmals überteuerte – Mieten erhebliche Gewinne erzielt, obwohl er den Gläubigern noch den Kaufpreis schuldet.

Laut Gesetzentwurf ist der Missbrauch mit solchen Schrott- oder Problemimmobilien ein Phänomen in mehreren Kommunen. Dabei werden sanierungsbedürftige Häuser oftmals für einen Preis weit über dem Verkehrswert ersteigert, vor der Übernahme wird aber nur die sogenannte Sicherheitsleistung bezahlt. Die Zahlung dieses kleinen Anteils reicht nach geltendem Gesetz aus, um das Gebäude zu nutzen, etwa zu vermieten. Zwar komme es zu einer Wiederversteigerung, wenn das Gebot nicht bezahlt wird. Zwischen dem ersten Zuschlag und dem Wiederverkauf vergehe aber viel Zeit, in der erhebliche Gewinne durch den Missbrauch erwirtschaftet werden können.

Eine gerichtliche Verwaltung soll dies laut Gesetzentwurf verhindern. Mieteinnahmen würden dann an diesen Verwalter gehen, solange die ersteigerte Immobilie nicht wie zugesagt bezahlt ist. Beantragt werden könnte diese gerichtliche Verwaltung dem Wortlaut des Gesetzentwurfs nach für Gebäude, die bauliche Missstände oder Mängel aufweisen und dadurch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen, die den gelten Nutzungsvorschriften nicht entsprechen oder „nicht angemessen“ genutzt werden. Dies kann etwa bei einer Überbelegung der Fall sein.