Bundesregierung verurteilt Siedler-Gewalt gegen Palästinenser

Während die Welt auf Gaza blickt, haben jüdische Siedler die Palästinenser im besetzten Westjordanland angegriffen. Die Bundesregierung verurteilt dieses Vorgehen aufs Schärfste.

Zuletzt gab es Ausschreitungen zwischen extremistischen israelischer Siedlern und Palästinensern im Westjordanland
Zuletzt gab es Ausschreitungen zwischen extremistischen israelischer Siedlern und Palästinensern im WestjordanlandImago / APAimages

Die Bundesregierung hat die Gewalt extremistischer israelischer Siedler gegen Palästinenser im Westjordanland verurteilt. Diese habe Erkenntnissen zufolge „sogar zum Tod mehrerer Zivilisten geführt“, erklärte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes in Berlin. Die Bundesregierung rief Israel dazu auf, „alles zu unternehmen, um die Palästinenserinnen und Palästinenser vor den Aktivitäten extremistischer Siedler zu schützen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen“.

Ausschreitungen im Westjordanland

Medien berichteten zuvor von Ausschreitungen von israelischen Siedlern gegen palästinensische Bewohner im Westjordanland. Es gebe Hinweise, dass die Attacken von Siedlern zunähmen, erklärte der Sprecher des Auswärtigen Amtes weiter. Man habe gesehen, dass es Palästinenser gegeben habe, die aus Angst um Leib und Leben ihre angestammten Wohnorte verlassen hätten. „Israel als Besatzungsmacht im Westjordanland obliegt es, die Sicherheit und Unversehrtheit der palästinensischen Bevölkerung im Westjordanland sicherzustellen“, so der Sprecher.

Wie die Zeitung Haaretz berichtete, hat die israelische Militärpolizei einen Soldaten festgenommen. Er steht unter Verdacht, am Samstag in der Gegend um Nablus im besetzten Westjordanland einen 40-jährigen Palästinenser bei der Olivenernte erschossen zu haben. Auch ein prominenter jüdischer Siedler-Aktivist wurde laut Medienbericht aus Gründen der „staatlichen und öffentlichen Sicherheit“ vorläufig festgenommen.

Humanitäre Völkerrecht achten

Israel habe „nach den furchtbaren Terroranschlägen des 7. Oktober“ das Recht zur Selbstverteidigung, erklärte der Außenamts-Sprecher weiter. Dieses Recht könne Israel im Rahmen des humanitären Völkerrechts ausüben, was der Staat der Bundesregierung auch versichert habe.

Der Sprecher unterstrich, dass Israel „zum Schutz seiner eigenen Bevölkerung gegen den Menschen verachtenden bewaffneten Terror der Hamas vorgehen muss“. Dazu gehöre auch, gegen mögliche Aktivitäten der Hamas im Westjordanland vorzugehen, „dort, wo Israel für die Sicherheit zuständig ist“. Auch die palästinensischen Sicherheitsbehörden und die Palästinensische Autonomiebehörde seien hier in der Pflicht.