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Bundesregierung plant “Recht auf Reparatur” für elektronische Geräte

Wer defekte Geräte im Haushalt nicht einfach austauschen, sondern lieber reparieren möchte, kann nun mit Unterstützung der Regierung rechnen: Ein geplantes Gesetz soll eine neue “Kultur des Reparierens” fördern.

Die Bundesregierung will ein “Recht auf Reparatur” für elektronische Geräte wie Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränke schaffen. Laut dem Gesetzentwurf von Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD), über den die “Neue Osnabrücker Zeitung” berichtet, sollen Hersteller verpflichtet werden, Produkte “während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren” und Ersatzteile vorrätig zu halten. Für Waschmaschinen und Wäschetrockner seien etwa zehn Jahre vorgesehen, für Smartphones mindestens sieben Jahre nach Ende der Produktion.

“Die Wegwerfgesellschaft hat keine Zukunft”, wird Ministerin Hubig zitiert. “Wir brauchen eine neue Kultur des Reparierens. Das Recht kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten.” Der Entwurf muss den Angaben zufolge noch innerhalb der Regierung abgestimmt werden. Das Gesetz soll noch im ersten Halbjahr 2026 in Kraft treten, um eine entsprechende EU-Richtlinie umzusetzen. Kritik, das Gesetz könne zu einer neuen bürokratischen Belastung für die Wirtschaft werden, wies Hubig zurück. “Reparieren ist besser als Wegwerfen. Es schont die Umwelt und auch den Geldbeutel”, versicherte die Politikerin.