Union und SPD wollen weitere Länder zu sicheren Herkunftsstaaten erklären. Nach einem Gesetzesbeschluss ist das Bundeskabinett nun zunächst noch einen nötigen technischen Zwischenschritt gegangen.
Die Bundesregierung kommt ihrem Ziel näher, weitere sogenannte sichere Herkunftsstaaten festzulegen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine Verordnung, die die bisherige Liste als sicher eingestufter Länder in die Ende vergangenen Jahres veränderte Gesetzeslage überführt. Es gebe nunmehr zwei Rechtsgrundlagen für die Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten, eine für den internationalen Schutz und eine für die Asylberechtigung, erklärte Vize-Regierungssprecher Steffen Meyer.
Ein Ende vergangenen Jahres verabschiedetes Gesetz ermächtigt die Regierung, sichere Herkunftsstaaten in vielen Fällen auch ohne Zustimmung der Bundesländer im Bundesrat per Verordnung zu bestimmen. CDU, CSU und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Liste der sicheren Herkunftsstaaten zu erweitern, beginnend mit den Ländern Algerien, Indien, Marokko und Tunesien. Ziel sind schnellere Asylverfahren und leichtere Abschiebungen.
Werden Herkunftsstaaten nach dem neuen Verfahren per Verordnung als sicher eingestuft, gilt das für den Großteil der Geflüchteten, also für Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention und mit sogenanntem subsidiären Schutzstatus. Asylberechtigte nach dem Grundgesetz sind davon ausgenommen. Sie machen allerdings nur einen sehr kleinen Teil der Flüchtlinge in Deutschland aus.
Schutzsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten, die in Deutschland einen Antrag stellen, können während ihrer Anhörung belegen, dass ihnen trotzdem Verfolgung in der Heimat droht. Die Gewährung eines Schutzstatus ist nicht automatisch ausgeschlossen.
In der Vergangenheit war die Einstufung von Ländern als sichere Herkunftsstaaten mitunter an den Bundesländern im Bundesrat gescheitert. Im Dezember 2023 wurden aber Georgien und die Republik Moldau in die Liste aufgenommen. Darauf stehen neben den EU-Mitgliedstaaten bislang auch Ghana und der Senegal sowie die Westbalkanstaaten.