Bundesregierung gibt „Überwachungsgesamtrechnung“ in Auftrag

Die Bundesregierung lässt die deutschen Sicherheitsgesetze mit Blick auf deren Auswirkung auf Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger evaluieren. Wie das Bundesjustiz- und Bundesinnenministerium am Mittwoch in Berlin mitteilten, wurde das Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht mit der wissenschaftlichen Untersuchung beauftragt. Ziel ist demnach eine „Überwachungsgesamtrechnung“, die in einem Jahr vorliegen soll. In einem halben Jahr soll ein Zwischenbericht vorgelegt werden.

Das Vorhaben hatten SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart. Dort war allerdings festgehalten, dass das Ergebnis der Untersuchung bis spätestens Ende 2023 vorliegen soll. Nun ist erst im Bundestagswahljahr 2025 damit zu rechnen. Das Ergebnis der Untersuchung soll nach dem Willen der Ampel-Koalition bei künftigen Gesetzgebungen berücksichtigt werden. Dafür soll auch ein Expertengremium – eine „Freiheitskommission“ – eingerichtet werden.

Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Benjamin Strasser (FDP), erklärte, in einem freiheitlichen Rechtsstaat sei nicht nur die Verhältnismäßigkeit der einzelnen Überwachungsbefugnis entscheidend. „Auch in der Gesamtheit darf es kein Übermaß an Überwachung geben“, sagte er. Die parlamentarische Innen-Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) sagte, Freiheit und Sicherheit der Menschen müssten „in einem ausgewogenen Verhältnis gewährleistet“ werden.