Bundesregierung: Bürgergeld für Ukrainer wird nicht eingeschränkt

Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Bürgergeld-Zahlungen an rund 1,17 Millionen ukrainische Kriegsflüchtlinge in Deutschland einzuschränken. Der stellvertretende Sprecher des Bundesarbeitsministeriums, Dominik Ehrentraut, sagte am Montag in Berlin, es gebe keine Änderungspläne: „Das SGB II ist der richtige Ort“. Gemeint ist damit das Sozialgesetzbuch, in dem das Bürgergeld geregelt ist.

Das Arbeitsministerium reagierte damit auf Forderungen von Ministerpräsidenten der Union und des parlamentarischen Geschäftsführers der Bundestagsfraktion, Thorsten Frei (CDU), zumindest die Bürgergeld-Zahlungen an wehrfähige ukrainische Männer in Deutschland einzustellen.

Dem Bundesinnenministerium zufolge leben laut Ausländerzentralregister rund 260.000 ukrainische Männer zwischen 18 und 60 Jahren in Deutschland. Der bei weitem größte Anteil der Kriegsflüchtlinge sind Frauen und Kinder. Nach Angaben des Arbeitsministeriums arbeiten inzwischen 185.000 Menschen in einem regulären Job. Weitere 47.000 sind geringfügig beschäftigt, etwa in einem Minijob.

Der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Maximilian Kall, verwies darauf, dass die Innenminister der EU-Staaten erst am vergangenen Donnerstag den Schutzstatus der Ukrainerinnen und Ukrainer um ein weiteres Jahr bis März 2026 verlängert haben. Die Geflüchteten aus dem von Russland angegriffenen Land müssen in Deutschland kein Asylverfahren durchlaufen, sondern erhalten das Bürgergeld und können sofort arbeiten, wenn ihnen dies möglich ist.