Bundesrechnungshof kritisiert Finanzierung von Krankenhausreform
Die Krankenkassen sind empört: Dass die Versicherten für die Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft bezahlen sollen, halten sie für ungerecht. Auch der Bundesrechnungshof sieht das so.
Der Bundesrechnungshof (BRH) kritisiert die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplante Finanzierung der Krankenhausreform. Im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), das derzeit im Bundestag beraten wird, ist vorgesehen, dass Bund und Länder einen Transformationsfonds, aus dem Umstrukturierungen der Krankenhauslandschaft bezahlt werden sollen, jeweils hälftig finanzieren müssen. Geplant ist, dass Bund und Länder jeweils 25 Milliarden Euro in den kommenden zehn Jahren beitragen. Der Bund will seinen Anteil aus dem Gesundheitsfonds nehmen, der vor allem aus Beiträgen der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht.
Das “Deutsche Ärzteblatt” zitierte am Dienstag aus einer Stellungnahme des Bundesrechnungshofs, der klar betont: “Die Finanzierung von Krankenhausstrukturen ist nicht Aufgabe der GKV.” Sie trage im dualen Finanzierungssystem nur die Kosten für die konkrete Behandlung ihrer Versicherten und den Betrieb der Krankenhäuser.
“Die Länder sind zuständig für die Finanzierung der Krankenhausstrukturen. Ihre Entlastung ist angesichts der seit Jahren anwachsenden, erheblichen Lücke zwischen notwendigen und tatsächlichen Investitionen kaum verständlich”, schreibt der Bundesrechnungshof in dem Bericht zur Vorbereitung der parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt 2025.
Weiter heißt es: “Eine Finanzierungsbeteiligung durch den Bund wäre im Hinblick auf das bestehende duale Krankenhausfinanzierungssystem ebenfalls kritisch zu sehen, zumal der Bund die Krankenhäuser in den vergangenen Jahren bereits mit rund 30 Milliarden Euro unterstützt hat.”
Die geplante Finanzierung des Transformationsfonds über den Gesundheitsfonds könnte zu einem überdurchschnittlichen Anstieg der Ausgaben der Krankenversicherung beitragen, so die Finanzexperten. Zuvor hatten der GKV-Spitzenverband und Vertreter der Krankenkassen vor einer Zweckentfremdung von Beitragsgeldern gewarnt.