Bundesrat will politisches Stalking mit Strafrecht verhindern

Gerade auf kommunaler Ebene sehen sich Politiker immer wieder Einschüchterungsversuchen ausgesetzt. Über eine Erweiterung des Strafrechts wollen die Bundesländer für einen besseren Schutz sorgen.

Kommunale Politiker sollen nach dem Willen des Bundesrats besser vor Einschüchterung durch politisches Stalking geschützt werden. Die Länderkammer brachte dazu am Freitag in Berlin einen Gesetzentwurf auf den Weg. Dieser soll politische Entscheidungsträger gerade auch auf kommunaler Ebene vor einer Einflussnahme durch Übergriffe in ihr Privatleben schützen. Hintergrund sind zum Beispiel Fälle, in denen Bürgermeister bis zu ihrem Rücktritt immer wieder eingeschüchtert oder angegriffen wurden – auch von verschiedenen Tätern. Diese Fälle seien strafrechtlich bisher nur schwer verfolgbar, argumentieren die Länder.

Der Entwurf, der nun beim Bundestag eingebracht wird, sieht vor, dass die Strafe in der Regel härter ausfällt, wenn das politische Stalking mit einem körperlichen Angriff einhergeht. Höhere Strafen sind auch vorgesehen, wenn Amts- und Mandatsträger unter 21 Jahren betroffen sind. Der Straftatbestand der Nötigung von Verfassungsorganen oder deren Mitgliedern soll zudem auf die kommunale und europäische Ebene erweitert werden. Gemeinderäte und europäische Gesetzgebung hätten für den demokratischen Rechtsstaat eine große Bedeutung, so der Bundesrat.