Bundesländer wollen Zahl der ARD-Radioprogramme reduzieren

Die Rundfunkkommission der Bundesländer hat bei ihren Beratungen über einen Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk in ersten Punkten Einigkeit erzielt. Man habe sich darauf verständigt, die Anzahl der ARD-Hörfunkprogramme zu reduzieren, erklärte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin und Koordinatorin der Rundfunkkommission, Heike Raab (SPD) dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag. Derzeit gebe es je nach Zählweise um die 70 Radioprogramme. Künftig sollen es eher 51 oder 53 Programme sein, sagte Raab. Eine endgültige Festlegung stehe noch aus.

Mit Blick aufs Fernsehen berate die Rundfunkkommission noch, ob es bei den Spartenkanälen von ARD und ZDF zu Reduzierungen kommen solle, sagte die SPD-Politikerin. Für alle Online-Angebote und für Apps und Social-Media-Auftritte solle es künftig „eine qualifizierte Begründungspflicht“ geben. Es gehe dabei um „Erforderlichkeit und Gebotenheit“, ob es das jeweilige Angebot wirklich brauche, sagte Raab.

Beim Verbot der Presseähnlichkeit von Online-Angeboten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sehe die Rundfunkkommission Bedarf für Nachjustierungen. So solle der schon bisher vorgeschriebene Sendungsbezug geschärft werden. Die Presseverlage kritisieren seit langem, dass die öffentlich-rechtlichen Online-Angebote presseähnlich gestaltet seien. Im Mai reichte der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) eine Beihilfebeschwerde bei der EU-Kommission ein.

Für die Anstalten solle es überdies eine Verpflichtung geben, Innovationen im Programm zu entwickeln. Auch geht es laut Raab darum, dass die Anstalten in ihren Angeboten zwischen Meinung und Nachrichten klar zu trennen hätten. Mit diesen Punkten würden auch Empfehlungen des Zukunftsrats zu ARD und ZDF aufgegriffen. Insgesamt gehe es um „einen Relaunch mit Blick auf den qualitativen Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender“, sagte Raab.

Bei der geplanten gemeinsamen technischen Plattform von ARD, ZDF und Deutschlandradio muss laut Raab noch geklärt werden, ob diese kartellrechtlich möglich ist. Hierzu habe die Rundfunkkommission beschlossen, ein Gutachten in Auftrag zu geben.

Noch nicht abschließend entschieden hat die Rundfunkkommission laut Raab darüber, ob es eine Obergrenze für die Intendantengehälter geben wird oder ob künftig bestimmte Kriterien zu berücksichtigen sind, wenn es um die Festlegung dieser Gehälter geht. Einig sei man sich darüber, dass eine Orientierung am öffentlichen Sektor erfolgen solle.

Am Montag setzt die Rundfunkkommission Raab zufolge ihre Beratungen zum Reformstaatsvertrag fort. Ziel sei es, der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober einen Staatsvertragstext zur Verabschiedung vorzulegen.