Bundesrat lässt Gesetz passieren: Cannabis-Konsum ab April legal

Nach langem Ringen kommt die Cannabis-Legalisierung wie geplant. Ab 1. April ist das Rauchen von Joints für Erwachsene legal. Bei Richtern und Polizisten hält sich der Jubel darüber in Grenzen.

Die Verhandlungen über das Cannabis-Gesetz sind abgeschlossen (Symbolbild)
Die Verhandlungen über das Cannabis-Gesetz sind abgeschlossen (Symbolbild)Imago / Panama Pictures

Ab 1. April ist der Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland erlaubt. Der Bundesrat entschied sich gegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses und billigte damit das bis zuletzt umstrittene Cannabis-Gesetz. Mit dem Gesetz der Ampel-Koalition werden der Konsum sowie in begrenzter Menge Besitz und Anbau der Droge für Erwachsene erlaubt. Der Bundestag hatte das Gesetz Ende Februar beschlossen. Es kann nun wie geplant zum 1. April in Kraft treten.

Erwachsene ab 18 Jahren dürfen künftig bis zu 25 Gramm Cannabis zum eigenen Verbrauch bei sich haben und zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren. Im Eigenanbau werden drei Pflanzen erlaubt. Von Juli an sollen Cannabis-Clubs zum Anbau und begrenztem Erwerb der Droge erlaubt werden.

Der öffentliche Konsum wird beschränkt erlaubt. In Sichtweite von Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Sportstätten ist er nicht zulässig. In Fußgängerzonen darf ab 20 Uhr gekifft werden. Für Minderjährige bleibt Cannabis verboten. Der Verkauf der Droge an Heranwachsende wird härter bestraft. Ziel der Teillegalisierung ist es, den Konsum für Erwachsene sicherer zu machen, den Schwarzmarkt einzudämmen, Jugendliche besser zu schützen und Polizei und Justiz zu entlasten.

Lindner: „Soo, Bubatz bald legal“

Für die Ampel-Regierung ist das Cannabis-Gesetz ein Erfolg. Sie setzt damit eines ihrer großen Projekte um. „Deutschland beendet die gescheiterte repressive Politik bei Cannabis“, schrieb Justizminister Marco Buschmann (FDP) auf X, vormals Twitter. Sein Parteikollege Finanzminister Christian Lindner äußerte sich deutlich kürzer auf X. Er schrieb: „Soo, Bubatz bald legal.“ Bubatz ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für Cannabis, die vorwiegend von Jugendlichen verwendet wird.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hingegen sieht Deutschland „auf dem Irrweg“. Deutschland schade sich mit dem Cannabis-Gesetz selbst und gefährde die Gesundheit der Bevölkerung, schrieb Söder auf X, vormals Twitter. Der CSU-Politiker gilt als einer der größten Kritiker des Gesetzes.

Polizei befürchtet mehr Arbeit

In der 45-minütigen Debatte im Bundesrat warnten mehrere Landespolitikerinnen und -politiker vor einer Cannabis-Legalisierung. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) wies in einer eindringlichen Rede auf die Gefahr von Cannabis als Einstiegsdroge hin. „Ich habe so viele Menschen gesehen, die durch Drogenmissbrauch so schwer erkrankt, so schwer geschädigt worden sind, dass sie nie wieder in ihr Leben zurückgefunden haben“, sagte er. Kretschmer hatte bei der anschließenden Abstimmungen dafür gestimmt, den Vermittlungsausschuss anzurufen, obwohl dafür keine Einigkeit in seiner Koalition bestand. Damit wurde die sächsische Stimme für ungültig erklärt.

Aufgabe der Bundesländer ist es, die Regelungen der Cannabis-Legalisierung umzusetzen. Das stößt bei den Polizei- und Richterverbänden auf Kritik. Sven Rebehn, Geschäftsführer des Deutschen Richterbunds, bezeichnete das Gesetz als ein „Bürokratiemonster“, das von Justiz, Polizei und Ordnungsbehörden wieder mühsam eingefangen werden müsse. Allein für die die Amnestie-Regelung müssten bundesweit mehr als 200.000 Strafakten nochmals überprüft werden. Alexander Poitz, der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), prophezeite, dass es wegen vieler offener Fragen zu „zahlreichen Konfliktsituationen“ zwischen Polizei und Bürgerinnen und Bürgern kommen werde.