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Bundesgerichtshof bestätigt Betrugsurteil gegen Ex-Pastor

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Landgerichts Hildesheim gegen einen ehemaligen evangelischen Pastor bestätigt. Eine von dem 66-Jährigen angestrengte Revision sei vor den Richtern in Karlsruhe abgewiesen worden, teilte das Landgericht am Montag mit. Damit sei das ursprüngliche Urteil wegen Betruges und Urkundenfälschung in 44 Fällen sowie das zur Bewährung ausgesetzte Strafmaß von elf Monaten rechtskräftig (AZ: 12 KLs 12 Js 18186/17).

Mit der letztinstanzlichen Entscheidung kommt ein mehrere Jahre währender Prozess zum Abschluss. Das Hildesheimer Gericht hatte den Geistlichen aus Eime im Landkreis Hildesheim bereits 2021 zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Das Urteil war jedoch im März 2023 vom BGH wegen eines Formfehlers aufgehoben und an das Landgericht Hildesheim zurückverwiesen worden.

Dieses hatte den Pfarrer erneut für schuldig befunden und ihn Ende 2024 wegen gewerbsmäßigen Betrugs in Tateinheit mit Urkundenfälschung zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der frühere Pastor zwischen 2012 und 2016 in 44 Fällen gefälschte oder fingierte Quittungen und Rechnungen beim Kirchenkreisamt in Hildesheim eingereicht hatte, um sich unrechtmäßig Geld erstatten zu lassen. Der Mann habe die Kirche auf diese Weise um rund 44.000 Euro gebracht. Die hannoversche Landeskirche hatte den Pastor nach dem Prozess vom Dienst suspendiert.

In seiner ersten Befassung mit dem Fall hatte das BGH 2023 fehlende Transparenz im ursprünglichen Verfahren moniert. Zwar sei das Urteil von 2021 „materiell-rechtlich fehlerfrei“, hieß es. Allerdings habe das Gericht nicht ausreichend über eine außerhalb der öffentlichen Verhandlung stattgefundene Verständigung, einen sogenannten Deal, zwischen dem Gericht und den Verfahrensparteien informiert, lautete die Begründung.