Bund will Filmförderung neu aufstellen

Kurz vor dem Start der Berlinale hat Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) ihre Reformpläne für die Filmförderung vorgestellt. Ziel sei, die Standortbedingungen für Filmproduktionen in Deutschland zu verbessern, sagte Roth am Dienstag in Berlin. Neben Steueranreizen und einer Investitionsverpflichtung soll die Filmförderungsanstalt (FFA) zur zentralen Einrichtung für Förderungen ausgebaut werden.

Ein entsprechender Referentenentwurf für eine Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG) liege vor. Das Gesetz läuft Ende des Jahres aus. Anfang 2025 soll die Novelle in Kraft treten, sagte Roth. Die Verhandlungen mit den Ländern, von denen einige wichtige Produktionsstandorte sind, laufen.

Die Kulturstaatsministerin betonte, die Reform biete „die Chance für einen großen Wurf“. Ziel sei eine Verbesserung der Rahmenbedingungen und eine Stärkung des deutschen Films. Die Branche müsse sich angesichts der zunehmenden Bedeutung von Streamingdiensten und Mediatheken sowie einer verschärften internationalen Konkurrenz der Filmstandorte neu aufstellen.

Hintergrund ist eine trübe Stimmung in der Branche. Die deutschen Film- und Fernsehproduzenten rechnen in diesem Jahr mit einem Rückgang der Auftragsproduktionen von rund zehn Prozent. Der Hauptgeschäftsführer der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen, Björn Böhning, kritisierte am Montag eine Kürzung bei der Filmförderung im Bundeshaushalt um rund 15 Millionen Euro. Im internationalen Vergleich liege das deutsche Förderniveau ohnehin um 10 bis 15 Prozent niedriger. Zugleich seien die Produktionskosten um etwa 18 Prozent gestiegen.

Mit der Bündelung der Filmförderung des Bundes unter dem Dach der FFA will Roth eine „Förderung aus einer Hand“ schaffen. Wesentliche Neuerung sei die Konzentration auf die Förderbereiche Produktion, Verleih und Kino sowie „eine weitgehende Automatisierung der Förderinstrumente“.

Als besonderen Anreiz für Hersteller und Produktionsdienstleister bezeichnete sie die geplante „Einführung eines Steueranreizmodells“. Es soll die bisherigen Standortförderinstrumente – den Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und den German Motion Picture Fund (GMPF) – ersetzen. Film- und Serienproduktionen sowie Dienstleister sollen demnach bis zu 30 Prozent der anerkannten deutschen Herstellungskosten als Filmförderzulage zurückerhalten, finanziert aus dem Aufkommen der Körperschaft- und Einkommenssteuer. Dies schaffe im Gegensatz zu der gedeckelten Zuschussförderung Planungssicherheit, insbesondere für internationale Großproduktionen. In den Förderfonds DFFF und GMPF standen im vergangenen Jahr rund 166 Millionen Euro zur Verfügung.

Besonders auf ausländische Streamingdienste und Mediatheken mit deutschsprachigem Angebot zielt die dritte Säule des Roth’schen Reformvorhabens: die Einführung einer Investitionsverpflichtung. Geplant ist eine Investitionsquote von 20 Prozent auf den Vorjahresnettoumsatz. Viele deutsche Anbieter erfüllten diese Quote ohnehin. Für sie habe diese Verpflichtung faktisch keine Auswirkung, sagte Roth. In zahlreichen anderen Staaten gebe es ähnliche Verpflichtungen.