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Bund und Länder gehen weiteren Schritt zur Ganztagsbetreuung

Ab August 2026 gilt bundesweit ein gesetzlicher Anspruch auf ganztägige Betreuung von Kindern im Grundschulalter. Doch bis sind noch einige Hürden zu überwinden. Das Familienministerium berichtet von einem neuen Schritt.

Wer sein Kind ganztags betreuen lassen will, könnte bald bessere Chancen haben. Die flächendeckende Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern hat eine weitere Hürde genommen. Bund und Länder haben sich auf Details der schon 2023 vereinbarten Finanzierung verständigt, wie das Bundesfamilienministerium mitteilte. In allen Bundesländern können ab sofort Förderanträge gestellt werden.

Der Bund stellt in den nächsten Jahren insgesamt knapp drei Milliarden Euro für die nötigen Investitionen bereit. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird schrittweise ab dem übernächsten Schuljahr 2026/27 eingeführt und gilt zunächst für Schülerinnen und Schüler der ersten Klasse. Jedes Jahr kommt dann eine zusätzliche Klassenstufe hinzu.

“Die Zeit des Schulanfangs stellt viele Eltern vor neue Betreuungssituationen”, erklärte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne). Wichtig sei daher eine verlässliche und hochwertige Betreuung für einen guten Bildungsweg unabhängig vom Elternhaus.

Derzeit gingen 1,8 Millionen und damit 56 Prozent aller Grundschulkinder in die Ganztagsbetreuung, fügte die Ministerin hinzu: “Diesen Trend gilt es zu steigern: zu viele Eltern, vor allem Mütter, arbeiten aus Betreuungsgründen unfreiwillig in Teilzeit. Mehr Ganztagsangebot ist entscheidend für die Vereinbarkeit von höheren Arbeitszeiten und Familie, gerade in Zeiten des Fachkräftemangels.”