Bund Naturschutz klagt gegen ewiges Baurecht für dritte Startbahn
Der Bund Naturschutz (BN) klagt gegen das dauerhafte Baurecht für die dritte Start- und Landebahn am Münchner Flughafen. Man habe am Mittwoch Klage gegen den entsprechenden Bescheid des Luftamts Südbayern beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht, teilte der Bund Naturschutz mit. Der BN ist Besitzer eines der Grundstücke, das von einer dritten Startbahn betroffen wäre und will nun eine rechtliche Überprüfung und Aufhebung der Ewigkeitsfeststellung erreichen.
Hintergrund ist laut BN-Angaben die rechtliche Bestimmung, dass ein Planfeststellungsbeschluss für ein Projekt, mit dem nicht begonnen wird, zehn Jahre nach Rechtsgültigkeit ungültig wird oder maximal für fünf Jahre verlängert werden kann. Bei der dritten Start- und Landebahn wäre die Zehn-Jahresfrist Anfang März 2026 erreicht. Das Luftamt Südbayern hatte auf Antrag der Flughafen GmbH jedoch Ende September festgestellt, dass der Planfeststellungsbeschluss nicht innerhalb der gesetzlichen Frist außer Kraft tritt, sondern unbegrenzt gelten soll.
Die stellvertretende Landesbeauftragte des Bund Naturschutz, Christine Margraf, bezeichnete den Vorgang als „fachlich und politisch skandalös“. Er habe unter völligem Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden und ohne Beteiligung der unmittelbar von der dritten Startbahn Betroffenen. Der BN habe den Antrag der Flughafen GmbH einsehen wollen, „was vom Luftamt komplett ignoriert“ worden sei. „Dies und die fachliche Begründung halten wir für rechtswidrig. Zumal es weniger denn je einen Bedarf für diese für Klima, Natur und Menschen schädliche Start- und Landebahn gibt“, sagte Margraf.
Eine ausführliche Klagebegründung soll in den kommenden zehn Wochen ausgearbeitet werden.
Laut Bund Naturschutz klagen auch der Landkreis Freising, die Stadt Freising, die Gemeinde Berglern sowie fünf in ihrem Eigentum betroffene Privatpersonen. (00/3678/20.11.2024)