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BUND: Keine Verbesserungen nach Brandkatastrophe Alt Tellin

Gut drei Jahre nach dem Brand einer Ferkelzuchtanlage in Alt Tellin (Landkreis Vorpommern-Greifswald) gibt es nach Ansicht des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) keine brand- und tierschutzrechtlichen Verbesserungen in Tierhaltungsanlagen im Bundesland. Die von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern verabschiedete so genannte Richtlinie zu bauaufsichtlichen Anforderungen in Tierhaltungsanlagen sei wirkungslos, kritisierte BUND-Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag am Mittwoch in Schwerin.

Die Brandabschnitte für geschlossene Stallbauten würden in der Richtlinie nicht verbindlich verkleinert und die Stallbauten könnten „weiterhin in so leichter Bauweise errichtet werden, dass die tragenden Bauteile in der Hitze des Brandes in kurzer Zeit zusammenstürzen“. In der Richtlinie werde lediglich vorgeschrieben, dass die tragenden und aussteifenden Wände sowie Stützen die Feuerwiderstandsfähigkeit „feuerhemmend“ haben müssen. Cwielag: „Dies bedeutet, nach 30 Minuten Brand ist die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet. Genau das war in Alt Tellin der Fall. Die Feuerwehr konnte nach kurzer Zeit das Stallgebäude gar nicht mehr betreten, um Tiere zu retten.“

Beim Brand der Ferkelzuchtanlage mit 18 verbundenen Gebäuden am 30. März 2021 verendeten laut BUND mehr als 60.000 Sauen, Ferkel und Zuchteber.

Der BUND hatte zum Entwurf der geplanten Richtlinie „Bauaufsichtliche Anforderungen an den Brandschutz in Tierhaltungsanlagen“ im Juli 2023 eine Stellungnahme auf Basis eines Gutachtens zum Brand von Alt Tellin vorgelegt. „Leider wurden die Argumente des BUND nicht berücksichtigt“, hieß es vonseiten des BUND. Sprecherin Cwielag: „Die Begründung der Landesregierung für die Abweisung unserer Hinweise lässt klar erkennen, dass die entsprechenden Regelungen nicht der Gewährleistung einer Rettungsmöglichkeit der Tiere dienen, sondern der Gewährleistung von rentablen Baukosten.“

Damit seien die Inhalte der von mehr als 6.300 Personen gezeichneten Petition an den Landtag Mecklenburg-Vorpommern nicht erfüllt worden, sagte Cwielag.