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Bund für Geistesfreiheit: Kreuze haben in Schulen nichts zu suchen

Zum Schulkreuz in Bayern gibt es eine weitere höchstrichterliche Entscheidung – allerdings in einem Einzelfall. Für manche ist die Sache deshalb noch nicht erledigt.

Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) sieht im Anti-Kruzifix-Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs keinen “Grund zum großen Jubel”. Als problematisch bezeichnete der Freidenkerverband am Sonntag in München, dass das Gericht die Streitfrage zu einem Einzelfall ohne generelle Rechtswirkung erklärt habe. Kreuze hätten in einer staatlichen Schule grundsätzlich “nichts zu suchen”, so der Bund.

Zwei inzwischen ehemalige Schülerinnen des staatlichen Gymnasiums Hallertau in Wolnzach hatten gegen das Kruzifix im Eingangsbereich des Gymnasiums geklagt. Nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Juli hätte es entfernt werden müssen, weil es die vom Grundgesetz geschützte negative Religionsfreiheit der beiden jungen Frauen verletzt habe.

Negative Religionsfreiheit meint die Freiheit, keinen bestimmten Glauben zu haben. Das Kreuz, ursprünglich ein antikes Folter- und Hinrichtungsinstrument, ist ein Erkennungszeichen von Christen weltweit. Eine bildliche Darstellung von Jesus Christus am Kreuz bezeichnet man als Kruzifix.

Der Bund für Geistesfreiheit monierte, das Kruzifix hätte nach geltendem deutschen Recht auch dann abgenommen werden müssen, wenn sich daran niemand gestört hätte. Der Verband hielt der Schulleitung und dem Lehrkörper in Wolnzach ein fragwürdiges Verständnis ihrer Betreuungs- und Fürsorgepflichten vor. Niemand habe sich offenbar berufen gefühlt, den beiden Schülerinnen zu Hilfe zu kommen, die anhaltend gemobbt und beschimpft worden seien.

In Bayern ist gesetzlich verfügt, dass in Grund-, Mittel- und Förderschulen Kreuze aufgehängt werden, solange es keine Beschwerden gibt. Diese Norm gilt aber nicht für Gymnasien, wie der Verwaltungsgerichtshof klar gemacht hat. Daran hat auch der “Kreuzerlass” von 2018 nichts. Der damals neu gewählte bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte darin verfügt, dass im Eingangsbereich aller behördlichen Dienstgebäude “als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen” sei.

Die aktuellen bayerischen Regierungsparteien CSU und Freie Wähler haben nach dem jüngsten Urteil bekräftigt, an dieser Praxis einschließlich der Schulkreuze festhalten zu wollen.