Bündnis: Land soll Bezahlkarte diskriminierungsfrei umsetzen

Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und der Flüchtlingsrat in Niedersachsen haben die rot-grüne Landesregierung aufgefordert, die Bezahlkarte für Flüchtlinge in Niedersachsen diskriminierungsfrei umzusetzen. Eine solche Karte könne sinnvoll sein, um Menschen, die kein oder noch kein Bankkonto besitzen, mit Leistungen zu versorgen, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Erklärung. Der Einsatz einer Bezahlkarte mit eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten könne jedoch zu Diskriminierung führen. Der Appell wurde von der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, dem DGB und dem Flüchtlingsrat unterzeichnet.

In ihrem Koalitionsvertrag habe die Landesregierung angekündigt, „dass alle ankommenden Geflüchteten in Niedersachsen gleichbehandelt werden und ihnen möglichst schnell ein selbst bestimmtes Leben ermöglicht wird“. Dies müsse umgesetzt werden. Die Bezahlkarte dürfe Menschen nicht entmündigen, das vom Bundesverfassungsgericht mehrfach bekräftigte Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum dürfe nicht verletzt werden.

Die Bezahlkarte solle, wenn überhaupt, nur in Aufnahmeeinrichtungen des Landes eingesetzt werden, bis ein Bankkonto eröffnet werden könne, verlangt das Bündnis. Sie müsse so ausgestaltet sein, dass sie einsetzbar sei wie alle anderen Debit- bzw. EC-Karten und auch eine freie Verfügung über Bargeld ermögliche. Auch müsse der gesamte Bargeldbetrag abhebbar sein, dies sei unerlässlich für eine bedarfsdeckende und menschenwürdige Gewährung des Existenzminimums. Wenn kein ausreichender Zugang zu Bargeld mehr gegeben sei, könnten die Angebote von Sozialkaufhäusern, Gebrauchtwarenmärkten, Flohmärkten und Tafeln, aber auch die Bezahlung anwaltlicher Vertretung im Asylverfahren nicht mehr genutzt werden.

Auch müsse die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr möglich sein, um beispielsweise Telefonverträge, kostengünstige Online-Einkäufe oder das Deutschland-Ticket zahlen zu können. Geflüchtete und ihre Kinder könnten keinem Sportverein beitreten, wenn sie die Mitgliedsbeiträge nicht überwiesen. Die Landesregierung solle sich bei der Ausgestaltung an der Stadt Hannover orientieren, hieß es weiter. Mit dem dortigen System seien Überweisungen möglich, sie funktioniere wie eine EC-Karte.

Am 26. April hatte der Bundestag die Einführung einer Bezahlkarte für Menschen beschlossen, die im Asylverfahren oder mit einer Duldung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Die Ausgestaltung der Regelung obliegt den Bundesländern und Kommunen.