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Brosius-Gersdorf: Berichterstattung “unzutreffend” und “unsachlich”

Sie sollte sie zur Verfassungsrichterin gewählt werden, soweit kam es nicht. Teile der Union kritisierten die liberale Haltung von Brosius-Gersdorf in puncto Abtreibung. Die Juristin weist nun die Vorwürfe zurück.

Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf kritisiert die Berichterstattung über sich im Vorfeld der geplanten Verfassungsrichterwahl am vergangenen Freitag. Die Berichterstattung sei “in Teilen der Medien unzutreffend und unvollständig, unsachlich und intransparent” gewesen, schrieb Brosius-Gersdorf am Dienstag in einer Stellungnahme. Sie als “ultralinks” oder “linksradikal” zu bezeichnen sei diffamierend und realitätsfern.

Was öffentlich über ihre Position zur Reform des Schwangerschaftsabbruchs geäußert wurde, sei falsch, so Brosius-Gersdorf. Der Vorwurf, sie spräche ungeborenem Leben die Menschenwürdegarantie ab und sei für einen Schwangerschaftsabbruch bis zur Geburt, stimme ebenfalls nicht. “Meine diesbezüglichen Veröffentlichungen lassen sich auch nicht dahingehend missverstehen”, schreibt Brosius-Gersdorf. Dem menschlichen Leben stehe ab der Befruchtung der Eizelle das Grundrecht auf Leben zu. Viele Unionsabgeordnete hatten sich an dem unter anderem einem Kommissionsbericht stehenden Aussage gestört, dass es aus ihrer Sicht gute Gründe dafür gebe, dass die volle Garantie der Menschenwürde erst ab der Geburt gelte.

Es gebe jedoch ein verfassungsrechtliches Dilemma, auf das sie hingewiesen habe. Wenn dem menschlichen Leben ab der Befruchtung der Eizelle die Menschenwürdegarantie zugesprochen werde, wären Schwangerschaftsabbrüche in jedem Fall rechtswidrig, auch wegen medizinischer Indikation bei Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit der Frau. Denn eine Abwägung von Menschenwürde mit Grundrechten anderer sei nicht möglich. Daraus resultiere jedoch nicht, dass sie selbst die Position vertreten habe, das ungeborene Leben sei schutzlos.

Neben Kritik an inhaltlich falschen Vorwürfen, kritisiert Brosius-Gersdorf auch, wie die Kritik zum Teil hervorgebracht worden sei: “In Zeiten, in denen Politikerinnen und Politiker für sich zu Recht stärkeren Schutz vor verbalen Angriffen fordern und ein ‘digitales Vermummungsverbot’ diskutieren, befremden anonyme Äußerungen aus den Reihen politisch verantwortlicher Funktionsträger des Staates.”

Am Freitag war die Wahl dreier neuer Verfassungsrichter für Karlsruhe im Bundestag gescheitert. Sie soll nun nach der Sommerpause nachgeholt werden. Aus der Union gibt es Forderungen an ihren Koalitionspartner, eine andere Person ins Rennen zu schicken. Doch die SPD will offenbar an Brosius-Gersdorf festhalten.