Morden an Patienten: Altenpfleger zu lebenslanger Haft verurteilt

Er gaben ihnen Medikamente, um sich anschließend als Retter zu profilieren. Ein Altenpfleger aus Bremen muss lebenslänglich ins Gefängnis. Die Taten erinnern an einen anderen Fall.

Das Landgericht Bremen hat einen Altenpfleger verurteilt
Das Landgericht Bremen hat einen Altenpfleger verurteiltImago / Eckhard Stengel

Im Prozess um den Tod zweier Bewohner eines Altenpflegeheimes in der Bremer Bahnhofsvorstadt hat das Landgericht der Hansestadt den Angeklagten wegen versuchten Mordes und Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Schwurgericht stellte bei dem heute 44-jährigen Altenpflegehelfer nach Angaben eines Gerichtssprechers außerdem die besondere Schwere der Schuld fest und sprach ein lebenslanges Berufsverbot aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision der Verteidigung ist wahrscheinlich.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, dass er im Februar und im April 2019 zwei Pflegeheim-Bewohnern größere Mengen von Medikamenten ohne medizinische Notwendigkeit gegeben und dabei ihre Wehrlosigkeit ausgenutzt hatte. Dabei handelte es sich in einem Fall um eine Überdosis Insulin, im zweiten Fall um das Herzmedikament Metoprolol.

Notfälle absichtlich herbeigeführt

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er auf diese Weise Notfälle herbeiführen wollte, um sich anschließend im Kollegium als Retter profilieren zu können. Das Vorgehen erinnert an den Serienmörder Niels Högel, der 2019 vom Landgericht Oldenburg wegen 85-fachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden war. Er hatte Patienten mit Medikamenten vergiftet, um sie anschließend reanimieren zu können. Im Bremer Fall blieb es bei der Insulin-Überdosis bei versuchtem Mord, weil nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, dass der Bewohner daran gestorben war. Bei der Vergiftung durch Metoprolol stand das nach Auffassung des Schwurgerichts außer Frage.

Unabhängig von einer Revision ist es sehr wahrscheinlich, dass gegen den Pflegehelfer weiter prozessiert wird. So liegen dem Gericht nach Aussage seines Sprechers zwei weitere Anklagen aus früheren Jahren vor, die noch geprüft werden. Dabei gehe es um zwölf Taten, darunter auch um drei Todesfälle.