Bremen feiert 75 Jahre Staatsgerichtshof

Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) hat den bremischen Staatsgerichtshof in einem Festakt zum 75-jährigen Bestehen als „Hüter der Landesverfassung“ gewürdigt. Dem Staatsgerichtshof komme eine maßgebliche Bedeutung bei der Sicherung und Aktualisierung der rechtlichen Grundlagen für die politische Ordnung im Land Bremen zu, sagte Bovenschulte am Donnerstagabend bei einem Festakt in der historischen Oberen Rathaushalle. Es sei bedauerlich, dass das Verfassungsorgan so selten im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehe. Denn die dort verhandelten Streitfälle hätten zumindest mittelbar Auswirkungen auf alle Bürgerinnen und Bürger.

Nach heftigen Debatten in der verfassungsgebenden Bürgerschaft nach der NS-Zeit war 1947 mit dem Artikel 139 der Bremischen Verfassung der Staatsgerichtshof errichtet worden. Am 10. November 1949 wurden die ersten gewählten Mitglieder des Gerichts vereidigt. Damit hatte Bremen noch vor der Einrichtung des Bundesverfassungsgerichts ein Landesverfassungsgericht zur Kontrolle der gesetzgebenden und vollziehenden Gewalt erhalten.

Bovenschulte warb dafür, das Wissen in der Bevölkerung um die Verfassungsorgane zu fördern: „Denn nur wer um demokratische Grundprinzipien, die Funktion des Staates und seiner Organe weiß, kann sich auch dafür einsetzen, sie zu erhalten.“ Wie wichtig das sei, lasse sich an „rechtsstaatlich bedenklichen Entwicklungen in europäischen Partnerländern“ ablesen und lernen.

Die Institutionen des freiheitlichen Rechtsstaates könnten auch unter Druck geraten, mahnte der Regierungschef: „Wir müssen uns daher dafür einsetzen, die Stärke der Verfassungsgerichte zu bewahren und – wo nötig – zu verbessern.“